• 17. März 2025

BERLIN – Showdown für das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD: An diesem Dienstag stehen die dafür erforderlichen Grundgesetzänderungen im Bundestag zur Abstimmung, am Freitag dann im Bundesrat.

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März 17, 2025
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BERLIN (dpa-AFX) – Showdown für das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD: An diesem Dienstag stehen die dafür erforderlichen Grundgesetzänderungen im Bundestag zur Abstimmung, am Freitag dann im Bundesrat. Im Parlament wie in der Länderkammer ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – in beiden Fällen ist sie nicht garantiert. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte das Vorhaben noch stoppen: Dort sind weitere Eilanträge von Abgeordneten eingegangen, die die kurze Beratungszeit rügen und eine Verschiebung der Abstimmung durchsetzen wollen.

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Was zur Abstimmung steht

Union und SPD hatten sich am vergangenen Freitag nach langem Ringen mit den Grünen verständigt, die für die Zweidrittelmehrheit im Bundestag gebraucht werden. Sie wollen das Grundgesetz an mehreren Stellen ändern lassen: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus kann aus Krediten bezahlt werden.

Die Länder sollen mehr Spielraum für die eigene Verschuldung bekommen. Zudem soll im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert werden. Es wird von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder und weitere 100 Milliarden Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz vorgesehen.

Forderung: Klimaschutz und Wirtschaft zusammenbringen

CDU-Vize Andreas Jung mahnt an, bei der Verwendung der Gelder aus dem Investitionspaket Wirtschaft, Soziales und Klimaschutz gemeinsam zu berücksichtigen. „Wir haben die verdammte Pflicht, es zusammenzubringen. Klimaneutralität, wirtschaftliche Stärke, soziale Akzeptanz, Nachhaltigkeit in der ganzen Breite“, sagte Jung im Deutschlandfunk. „Nur dann erhalten wir die Akzeptanz, nur dann wird es zum Erfolg.“ Es sei immer klar gewesen, dass es auch Investitionen in den Klimaschutz geben müsse, sagte Jung. „Entscheidend ist, dass das, was gemacht wird, sinnvoll ist. Darüber entscheidet die Koalition. Da gibt es keine Bindung.“

Abstimmung im Bundestag

Die Fraktionen wollen die Sitzung des Bundestages am Nachmittag und Abend vorbereiten. Zum Teil sollte es auch eine Probeabstimmung geben. Union, SPD und Grüne haben zusammen 31 Abgeordnete mehr als sie für die Zweidrittelmehrheit brauchen. Problematisch ist, dass die Frage noch vom alten Bundestag entschieden werden soll – also auch von vielen Abgeordneten, die dem neuen Parlament gar nicht mehr angehören werden und sich daher unter Umständen weniger an die Fraktionsdisziplin gebunden fühlen.

So kündigte der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja bereits an, dass er das Finanzpaket im Bundestag nicht mit absegnen werde. „Ich habe meiner Fraktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ich dieser Grundgesetzänderung nicht zustimmen kann“, sagte der scheidende Berliner Bundestagsabgeordnete dem Nachrichtenportal „The Pioneer“. Diese sei „nicht generationengerecht, und die Begründungen, die dafür herangezogen werden, sind nicht redlich“.

Führung der Unionsfraktion zuversichtlich

Die Spitze der Unionsfraktion gibt sich trotz möglicher Abweichler optimistisch. „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit einer großen Geschlossenheit die Grundgesetzänderungen morgen erreichen werden“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), in Berlin. Man sei mit den Abweichlern im Gespräch und diskutiere die Dinge offen.

Grünen-Spitze wirbt um Zustimmung

Die Grünen-Spitze warb um Zustimmung zu dem gefundenen Kompromiss. Durch die Verhandlungen der Grünen-Fraktionsspitze mit Union und SPD sei das Paket besser geworden, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am Rande eines Treffens mit den EU-Energieministern in Brüssel. „Es sind wichtige Vereinbarungen erzielt worden.“

Es sei eine „Frechheit gewesen, dass man der deutschen Öffentlichkeit ein Infrastrukturpaket als zusätzliche Maßnahmen hat verkaufen wollen und in Wahrheit nur die eigenen Wahlgeschenke damit finanzieren wollte“. Das sei aber abgewendet worden, das Paket sei nun „gut oder gut genug“, sagte Habeck.

Abstimmung im Bundesrat

Im Bundesrat sind 46 der 69 Stimmen für die Grundgesetzänderungen nötig. Landesregierungen, an denen nur CDU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zustimmung sicher. Allerdings zeigten sich die im Freistaat mit der CSU regierenden Freien Wähler zuletzt skeptisch.

Am Nachmittag trifft sich dem Vernehmen nach der Koalitionsausschuss beider Parteien, um über das Abstimmungsverhalten Bayerns in der Länderkammer zu beraten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte aber bereits am Sonntagabend in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“: „Gehen Sie mal davon aus, dass Bayern am Ende zustimmen wird.“

Klagen beim Bundesverfassungsgericht

Die parteilose, frühere AfD-Abgeordnete Joana Cotar erhob zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Mit demselben Ziel wollen drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag in Karlsruhe stellen. Sie argumentieren, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus.

Die Verfassungsrichter hatten am Freitag bereits mehrere Anträge verworfen, die darauf abzielten, die entscheidende Sitzung des Bundestages abzusagen. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos. Nach Gerichtsangaben vom Freitag waren aber noch drei weitere Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden anhängig – darunter eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.

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Author: [email protected]

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