Bel lavoro, Italia!: Gesetzesänderung in Italien gegen Leihmutterschaft und (damit) EU-Pläne zur europaweiten Einführung eines „Elternschaftszertifikates“
Am Montag, dem 18. November, tritt in Italien eine Gesetzesänderung in Kraft, die Leihmutterschaft in Italien auch dann verbietet, wenn sie im Ausland praktiziert wird. Geändert wurde Artikel 12 des Gesetzes 40/2004 des italienischen Strafrechtes, das in Absatz 6 festschreibt:
„Wer in irgendeiner Form die Vermarktung von Gameten oder Embryonen oder die Leihmutterschaft durchführt, organisiert oder bewirbt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren und einer Geldstrafe von 600.000 bis einer Million Euro bestraft“.
Nunmehr enthält das Gesetz einen weiteren Absatz, der besagt, dass italienische Staatsbürger nach italienischem Recht auch dann auf der Grundlage von Artikel 12 des Gesetzes 40 bestraft werden, wenn die in Absatz 6 genannten Aktivitäten im Ausland stattfinden.
Der italienische Senat hat diese Gesetzesänderung mit 84 Stimmen zu 58 Gegenstimmen angenommen, nachdem drei von der Opposition vertretene Textvorlagen abgelehnt wurden. Wie man sich vorstellen kann, wurde die geplante Gesetzesänderung bereits im Vorfeld heftig angegriffen, so z.B. von der der parlamentarischen Gruppe „Movimento 5 Stelle“ zugehörigen Senatorin Elisa Perro, die alles aufgefahren hat, was ihr einfiel, um gegen die geplante Gesetzesänderung anzureden.
Sie bezeichnete sie als einen „Alltmachtstraum der Mitte-Rechts-Regierung“ und als einen „vulgären Angriff auf homosexuelle Paare“, so als hätten homosexuelle Paare ein natürliches Recht, ihren Kinderwunsch eben gegen die Natur durchzusetzen, dem in Rechtssätzen entsprochen werden müsste.
Neben vermeintlichen Rechten homosexueller Paare auf Kinder führte sie das Recht von Frauen ins Feld, ihre Gebärmutter allein nach eigenem Gutdünken zu behandeln, sie also auch zu vermieten oder zu verkaufen – etwas was man eher von einem „Laissez-faire“-Kapitalisten erwartet hätte, der in der Instrumentalisierung von Frauen als Brutkästen Profit schlagen möchte, als von einer politisch Linken, die sich angeblich für die Interessen von Frauen engagiert. Mit der Gesetzesänderung wird dem Leihmutter-Tourismus in Italien ein Ende gesetzt werden oder zumindest dem legalen Leihmutter-Tourismus italienischer Staatsbürger.
Diese Gesetzesänderung muss vor dem Hintergrund der im Jahr 2023 bekannt gewordenen EU-Pläne zur Einführung eines EU-weiten sogenannten Elternschaftszertifikates (im Rahmen der der EU-Verordnung „zur grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft“) gesehen werden, das die Geburtsurkunde ablösen soll. In der Geburtsurkunde sind die biologischen Eltern, also der biologische Vater und die biologische Mutter, eines Kindes als dessen biologische Erzeuger genannt, und sie sind dadurch prinzipiell als Sorge-/Erziehungsberechtigte festgeschrieben. Gleichzeitig, eben weil es eine Geburtsurkunde ist, ist damit dem Recht von Kindern auf Kenntnis und Anerkennung seiner biologischen Eltern Rechnung getragen.
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In einem „Elternschaftszertifikat“ ist die Perspektive verändert, weg vom Kind und hin zu denen, die Eltern sind oder sein wollen. In einem „Elternschaftszertifikat“ müssten nämlich nicht mehr unbedingt die biologischen Eltern eines Kindes genannt sein. Eingetragen werden könnten auch die Namen gleichgeschlechtlicher Paare, die ein Kind bei einer Leihmutter bestellt haben, und weil weiterhin gelten würde, dass, wer in einem „Elternschaftszertifikat“ als Eltern eingetragen ist, auch prinzipiell das Sorge-/Erziehungsrecht für das Kind hat, würden durch ein „Elternschaftszertifikat“ nicht nur biologische Eltern von diesem Recht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus würden durch ein „Elternschaftszertifikat“ nationale Regelungen überschrieben, die gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennen oder Einschränkungen beim Sorge-/Erziehungsrecht in gleichgeschlechtlichen Ehen vornehmen. Ein EU-weites „Elternschaftszertifikat“ würde auch bedeuten, dass Eltern, die ein Kind bei einer Leihmutter bestellt haben, auch in Ländern als die gesetzlich anerkannten Eltern dieses Kindes gelten müssten, in denen Leihmutterschaft verboten ist:
„Der Gesetzesvorschlag fordert, dass EU-Mitgliedstaaten die in einem anderen EU-Land begründete Elternschaft anerkennen müssen. Dabei ist keine Änderung der nationalen Regelungen zur Elternschaft erforderlich, wie beispielsweise die Anerkennung von Leihmutterschaft, doch die von einem anderen EU-Land begründete Elternschaft muss anerkannt werden – unabhängig davon, wie das Kind empfangen oder geboren wurde, und unabhängig von der Art der Familie des Kindes. Zudem wird ein Europäisches Elternschaftszertifikat (EPC) eingeführt, das nationale Dokumente ergänzt und in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird“ (https://www.europarl.europa.eu/news/de/agenda/briefing/2023-12-11/14/parlament-befurwortet-eu-weite-anerkennung-der-elternschaft; Hervorhebung d.d.A.).
Der italienische Senat hat bereits im März 2023 gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines EU-weiten „Elternschaftszertifikates“ gestimmt, damit – nach Aussage von Marco Scurria, Senator für die „Fratelli D’Italia“ und Sekretär des Ausschusses für Europapolitik – „das in Italien geltende Verbot der Leihmutterschaft nicht umgangen wird“. Die Gesetzesänderung, die nun in Italien vorgenommen wurde, schiebt dem Einzug dieses „Trojanischen Pferdes“ – „cavallo di troia“, wie es am 7. März 2023 auf „europa.it“ hieß – das eine Legalisierung von Leihmutterschaft überall in der EU bedeuten würde, nun einen Riegel vor, weil die EU keine eigene Strafrechtssetzungskompetenz hat und Regelungen, die im Strafrecht Italiens (oder in anderen EU-Mitgliedsstaaten) getroffen sind, nicht außer Kraft setzen oder überschreiben kann, bietet das nationale Strafrecht ein Feld, in dem gegen ideologisch bedingte gesellschaftverändernde EU-Politiken erfolgreich opponiert werden kann.
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