• 30. September 2024

AUFKLÄRUNGSPFLICHT ÜBER DEN ANFÄNGLICHEN NEGATIVEN MARKTWERT BEI SWAPVERTRÄGEN

AUFKLÄRUNGSPFLICHT ÜBER DEN ANFÄNGLICHEN NEGATIVEN MARKTWERT BEI SWAPVERTRÄGENDabei ist die Aufklärungspflicht nicht auf bestimmte Swapverträge beschränkt, sondern trifft alle Swapverträge, also auch Cross-Currency-Swaps.
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