Auferstanden aus Ruinen
Wer es nicht weiß, das ist die Nationalhymne der ehemaligen DDR.
Sie wird morgen zur konstituierenden Sitzung des Bundestages vermutlich (noch) nicht erklingen. Indes, einer der höchsten Vertreter des untergegangenen Sozialismus-Paradieses, der eine nicht unerhebliche Rolle dabei gespielt hat, die verdienten Früchte des Volkes, ein kleines Milliardenvermögen, das die SED-Kader treuhänderisch für „das DDR-Volk“ verwaltet und für die eigenen Annehmlichkeiten ausgegeben haben, beiseite zu schaffen, wird als dienstältester Abgeordneter des 21. Deutschen Bundestages den Vorsitz der konstituierenden Sitzung leiten.
„Dienstältester Abgeordneter ist Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der dem Bundestag seit dem 3. Oktober 1990 (mit einer Unterbrechung von 2002 bis 2005) angehört. Er war zuvor Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR gewesen. 144 von 400 Abgeordneten der 10. Volkskammer, zu denen Gysi gehörte, wurden mit dem 3. Oktober, dem Tag des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, in den Deutschen Bundestag entsandt.
Der Bundestag konstituiert sich damit am 30. Tag nach der Wahl. Dies ist der spätestmögliche Zeitpunkt, den das Grundgesetz in Artikel 39 vorgibt. Nach elf von bisher 21 Bundestagswahlen seit 1949 fand die erste Sitzung am 30. Tag statt. Am kürzesten war der Abstand zwischen Wahl und Konstituierung nach der ersten gesamtdeutschen Wahl am 2. Dezember 1990. Damals trat das Parlament nach 18 Tagen am 20. Dezember erstmals zusammen.
Quelle: Deutscher Bundestag
Quelle
Gregor Gysis politische Karriere ist untrennbar mit der Staatspartei der DDR, der SOZIALISTISCHEN EINHEITSPARTEI Deutschlands, SED verbunden. Die SED firmierte ab 1990 als Partei des demokratischen Sozialismus (PDS). Am 16. Juni 2007 fusionierte die PDS mit der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) zur LINKE. Die heutige LINKE ist somit eine SED-Nachfolgepartei.
Gysi wurde 1945 geboren, besuchte eine Polytechnische Oberschule und absolvierte von 1966 bis 1970 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin. 1962 trat Gysi der Freien Deutschen Jugend, FDJ, bei, was man in der DDR nur musste, wenn man im System etwas werden wollte, 1963 wurde Gysi Mitglied des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, was man nur musste, wenn man im System etwas werden wollte und 1967 wurde Gysi Mitglied der SED, ein Privileg, das nur denjenigen gewährt wurde, die im System etwas werden sollten. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1971 verteidigte Gysi prominente Kritiker des DDR-Regimes, darunter Robert Havemann, Rudolf Bahro, Bärbel Bohley und Ulrike Poppe. Dass Gysi eine führende Rolle in der DDR gespielt hat, ist dokumentiert in seiner Rolle als Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte in Berlin und des Vorsitzenden der Anwaltskollegien der DDR, die er seit 1988/89 innehatte. 1989 wurde Gregor Gysi zum Vorsitzenden der SED gewählt. Den Posten hatte er bis 1993 inne. Gysi war Abgeordneter in der Letzten Volkskammer der DDR und wurde vom Bundestag als solcher übernommen. Gysi gehörte dem Bundestag als gewählter Abgeordneter von 1990 bis 2002 und von 2005 bis 2025 an.
Nun gibt es Leute, die denken, die Tatsache, dass Gysi noch zu Zeiten der DDR Regimekritiker verteidigt habe, mache ihn zu einem Kritiker des DDR-Regimes und nicht zu einem überzeugten Sozialisten, der versucht hat, aus der DDR zu retten, was es zu retten gab. Darunter unter anderem das Parteivermögen der SED.
Hubertus Knabe hat in einem lesenswerten Beitrag auf die Rolle, die Gregor Gysi im Zusammenhang mit der linksextremen Geldwäsche gespielt hat, verwiesen. Er schreibt u.a.:
„Mit welcher kriminellen Energie die Parteioberen versuchten, das SED-Vermögen vor dem Volk in Sicherheit zu bringen, ist ein eigenes Thema. Mit Strohmännern, Nummernkonten und Geheimbriefen Gysis an seinen Schatzmeister Dietmar Bartsch bietet es Stoff gleich für mehrere Krimis. Die „Unabhängige Prüfungskommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ resümierte 1998, dass Gysis Partei die ihr „obliegende gesetzliche Pflicht nicht erfüllt, vollständig und wahrheitsgemäß über die Entwicklung ihres Vermögens seit dem 8. Mai 1945 bzw. den Stand dieses Vermögens zum 7. Oktober 1989 sowie über die seitdem erfolgten Veränderungen zu berichten“. Die bis Anfang 1991 vorgelegten Unterlagen hätten vielmehr „der von Anfang an von der Partei verfolgten Strategie [entsprochen], ihr Alt-Vermögen dauerhaft zu verschleiern und zu sichern“.
Insofern es unter Polit-Darstellern Mode ist, Steuergelder, das Geld ihres Volkes zu veruntreuen, ist am Verhalten von Gysi wohl nichts, was andere Mitglieder des Bundestages anprangern könnten, ohne dass es auf sie selbst zurückfallen würde, denn natürlich bereichern sich politische Parteien ausgiebig am Geld der Steuerzahler. Der folgende Post gibt einen Überblick über das Ausmaß der politischen Parteien-Korruption.
Doch zurück zu Gregor Gysi. Es ist natürlich ein Fehlschluss, von der Mandantschaft eines Anwalts auf dessen Charakter schließen zu wollen. Letzteres hätte für manche vielleicht die nette Konsequenz, dass man Gregor Gysi als Regimekritiker verkaufen könnte, weil er Regimekritiker verteidigt hat, im gleichen Atemzug müsste man indes Otto Schily, den ehemaligen Bundesinnenminister zum Terroristen erklären, denn Schily hat unter anderem Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Horst Mahler verteidigt. Zudem zeigt ein Dokument aus dem Jahre 1998, dass Gysi die Verteidigung der Regimekritiker der DDR wohl auch dazu genutzt hat Informationen für die Staatssicherheit zusammen zu sammeln, als Inoffizieller Mitarbeiter. Zu diesem Schluss ist am 29. Mai 1998 der des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestages anlässlich des Überprüfungsverfahrens von Dr. Gregor Gysi gemäß § 44 b Abs. 2 Abgeordnetengesetz gelangt. Wir zitieren die Zusammenfassung in Gänze an dieser Stelle:
Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) hat im Prüfungsverfahren gemäß § 44b Abs. 2 AbgG eine inoffizielle Tätigkeit des Abg. Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt.
Der 1. Ausschuß ist nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung der beim Bundesbeauftragten aufgefundenen Dokumente und der zahlreichen Stellungnahmen des Abg. Gysi, zu der Überzeugung gekommen, daß Dr. Gysi in der Zeit von 1975 bis 1989 in verschiedenen Erfassungsverhältnissen beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) aktiv erfaßt war.
Dr. Gysi hat in dieser Zeit nachweislich bis 1986 unter verschiedenen Decknamen dem MfS inoffiziell zugearbeitet. Zunächst ist von 1975 bis 1977 eine Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und der für Auslandsspionage zuständigen Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS belegt. Obwohl die Unterlagen der HVA fast vollständig vernichtet wurden, konnte diese inoffizielle Zusammenarbeit von Dr. Gysi anhand anderer
Unterlagen belegt werden. So charakterisiert ein Sachstandsbericht der HVA/Abt. XI vom 17. Februar 1978, der in der im Jahre 1980 zu Dr. Gysi angelegten IM-Vorlaufakte „Gregor“ der Hauptabteilung XX/9 aufgefunden wurde, die Zusammenarbeit Dr. Gysis mit der HVA wie folgt:„Gregor Gysi ist als OPK-Vorgang (…) registriert. G. wurde 1975 im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Vorgangs aus dem Operationsgebiet für die Legende eines juristischen Beraters inoffiziell zur Zusammenarbeit gewonnen (…). Die ihm gestellten Aufgaben hat er umsichtig und parteilich gelöst. “
Dieser interne Vermerk stellt nach der Überzeugung des 1. Ausschusses die tatsächlichen Beziehungen zwischen Dr. Gysi und der HVA korrekt dar. Nach der Beendigung der inoffiziellen Zusammenarbeit mit der HVA arbeitete Dr. Gysi ab 1978 mit der für die Bekämpfung der politischen Opposition zuständigen Hauptabteilung XX/OG, der späteren HA XX/9 des MfS inoffiziell zusammen.
Nach Überzeugung des 1. Ausschusses dauerte diese inoffizielle Zusammenarbeit zumindest bis 1986 an.
Die Zusammenarbeit Dr. Gysis mit der HA XX/OG erfolgte ab 1978 ungeachtet des Erfassungsverhältnisses, in dem Dr. Gysi beim MfS stand. Sowohl während seiner Erfassung in dem für die Berliner Rechtsanwälte üblichen Sicherungsverfahren bei der zuständigen auf Bezirksebene agierenden Abteilung des MfS bis Oktober 1980 als auch während in der Erfassung in einem IM-Vorlauf-Vorgang „Gregor“ bei der HA XX von 1980 bis 1986 erfolgte eine ungebrochene inoffizielle Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und der HA XX/OG bzw. HA XX/9 des MfS.
Die für Dr. Gysi von 1978 bis 1989 allein zuständigen MfS-Offiziere Lohr und Reuter verwendeten während der Zeit der inoffiziellen Zusammenarbeit für Gregor Gysi die Decknamen „Gregor“ und „Notar“ sowie die IM-Kategorien GMS (Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit), IMV (IM-Vorlauf), IMS (Inoffizieller Mitarbeiter für Sicherheit) und IM nebeneinander und in verschiedenen Kombinationen. Dem Ausschuß liegen keinerlei Erkenntnisse oder verwertbare Erklärungen vor, daß die verwendeten Decknamen möglicherweise anderen
Personen als Dr. Gysi zugeordnet waren. Die der Überzeugung des 1. Ausschusses zugrundeliegenden inoffiziellen Informationen stammen weder aus technischen Quellen noch können sie als Sammlung von Informationen aus verschiedenen Quellen angesehen werden. So fehlen beispielsweise die Signaturen der für Abhörmaßnahmen zuständigen Abteilung des MfS oder die üblichen Kennzeichnungen für Sammelinformationen, in der alle beteiligten Quellen einzeln aufgeführt werden.
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Der 1. Ausschuß kommt daher nach Überprüfung aller vorgelegten Quellen zu dem Ergebnis, daß diese Entlastungsargumente des Abg. Dr. Gysi als in jeder Hinsicht widerlegt anzusehen sind.
Dr. Gysi hat nach Überzeugung des Ausschusses seine Anwaltstätigkeit für Robert Havemann, Rudolf Bahro,
Franz Dötterl sowie Gerd und Ulrike Poppe dazu benutzt, um im Rahmen seiner inoffiziellen Zusammenarbeit dem MfS Informationen über seine Mandanten zu liefern und Arbeitsaufträge des MfS auszuführen.Die Überprüfung der verschiedenen Mandatsverhältnisse hat in jedem der genannten Fälle ergeben, daß Rechtsanwalt Dr. Gysi personenbezogene Informationen, Einschätzungen und Bewe rtungen zu seinen Mandanten an das MfS weitergegeben hat. Darüber hinaus hat Dr. Gysi dem MfS durch einen Bericht über das Gespräch mit einem Spiegel-Korrespondenten anläßlich eines Empfangs im Ermlerhaus in Ostberlin 1986 wichtige Informationen zukommen lassen.
Im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit von Dr. Gysi für RobertHavemann und Rudolf Bahro hat der
1. Ausschuß jeweils in mehreren konkreten Einzelfällen die inoffizielle Zusammenarbeit von Dr. Gysi mit dem MfS nachweisen können. Die vom Abg. Dr. Gysi vorgetragene Erklärung, wonach er ausschließlich mit dem ZK der SED Kontakt gehabt habe, ist als nicht stichhaltige Schutzbehauptung widerlegt.Aus den vorliegenden MfS-Unterlagen ergeben sich zudem erhebliche Anhaltspunkte dafür, daß Dr. Gysi auch über andere Mandanten, wie z.B. Bärbel Bohley und Katja Havemann personenbezogene Informationen an die HA XX des MfS geliefert hat. Die hierzu vorliegenden MfS-Unterlagen deuten auf eine Zusammenarbeit von Dr. Gysi mit dem MfS auch nach seiner Erfassung in einer Operativen Personenkontrolle (OPK) „Sputnik“ im September 1986 hin.
Wegen der Besonderheiten des Überprüfungsverfahrens gemäß § 44b des AbgG und der hierzu ergangenen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die hohe Beweisanforderungen bei gleichzeitiger Beschränkung der Beweismittel auf Dokumente des MfS und die Stellungnahmen des Betroffenen vorsehen, sieht der 1. Ausschuß davon ab, insoweit eine Feststellung zu treffen.Hinsichtlich der Erfassung Dr. Gysis in der Operativen Personenkontrolle „Sputnik“ von. Ende 1986 bis zum Ende der DDR enthält sich der 1. Ausschuß angesichts der spärlichen Aktenfunde einer abschließenden Wertung.
Der 1. Ausschuß hält nach Überprüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen auch die Einlassung für zweifelsfrei widerlegt, daß Dr. Gysi nichts von den verschiedenen Erfassungsverhältnissen gewußt haben will. Nach den Unterlagen steht fest, daß Dr. Gysi sich mit dem ihm zugeordneten Mitarbeitern des MfS Reuter und Lohr in seiner eigenen und anderen Wohnungen getroffen hat.
Zur Überzeugung des 1. Ausschusses steht fest: Dr. Gregor Gysi hat in der Zeit seiner inoffiziellen Tätigkeit Anweisungen seiner Führungsoffiziere über die Beeinflussung seiner Mandanten ausgeführt und über die Erfüllung seiner Arbeitsaufträge berichtet. Er hat sich hierauf nicht beschränkt, sondern auch eigene Vorschläge an das MfS herangetragen.
Dr. Gysi hat seine herausgehobene berufliche Stellung als einer der wenigen Rechtsanwälte in der DDR genutzt, um als Anwalt auch international bekannter Oppositioneller die politische Ordnung der DDR vor seinen Mandanten zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er sich in die Strategien des MfS einbinden lassen, selbst an der operativen Bearbeitung von Oppositionellen teilgenommen und wichtige Informationen an das MfS weitergegeben. Auf diese Erkenntnisse war der Staatssicherheitsdienst zur Vorbereitung seiner Zersetzungsstrategien dringend angewiesen. Das Ziel dieser Tätigkeit unter Einbindung von Dr. Gysi war die möglichst wirksame Unterdrükkung der demokratischen Opposition in der DDR.
Bonn, den 8. Mai 1998
Dieter Wiefelspütz
Quelle: Deutscher Bundestag
(Vorsitzender)
Wäre Erich Mielke noch am Leben, er würde sich über diesen späten Triump seiner Spitzelorganisation köstlich amüsieren.
Der 21. Bundestag steht vor einem großartigen Start.
Stasi-Mitarbeiter.
Wahlbetrüger.
Berufslose.
Abgeordnete ohne Ausbildung.
Abgeordnete ohne Berufs- und Lebenserfahrung.
Pathologisch Statusgeile.
Karl Marx hätte wohl unter anderem von Lumpenproletariat gesprochen.
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Author: Michael Klein
Michael Klein