• 22. November 2024

Post vom Insolvenzverwalter: Rückzahlungsaufforderung für bereits erhaltene Schiffsfonds- Ausschüttungen.

Post vom Insolvenzverwalter: Rückzahlungsaufforderung für bereits erhaltene Schiffsfonds- Ausschüttungen.Es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.
Teile den Beitrag mit Freunden