• 22. Dezember 2024

Bundesarbeitsgericht: Eine in den AGB des Arbeitgebers enthaltene dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht: Eine in den AGB des Arbeitgebers enthaltene dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksamUrteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zur Kündigungsfrist
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