• 30. April 2024

Frist für den Einbau von Rauchwarnmeldern endet zum 31.12.2017!

Frist für den Einbau von Rauchwarnmeldern endet zum 31.12.2017!Rauchwarnmelderpflicht in Bayern: Am 31.12.2017 endet die Übergangsfrist zur Ausstattung von Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern.
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