Von Kai Rebmann
Berlin ist nicht nur Hauptstadt, sondern auch der woke Hotspot Deutschlands. Gibt es dort in bereits eine eigene Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ eröffnet, „als erstes Bundesland“, wie die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung auf ihrer Homepage nicht ohne Stolz schreibt, sollen jetzt entsprechende Wohnheime für vermeintliche „LSBTI-Jugendliche ab 12 Jahren“ folgen. Die Abkürzung steht in regenbogenfarbenen Kreisen für „lesbische, schwule, bisexuelle, trans und inter Menschen“.
Betrieben werden beide Einrichtungen von der Schwulenberatung Berlin. Die Wohnheime für Kinder und Jugendliche sollen in wenigen Wochen in Charlottenburg an den Start gehen, wie die Schwulenberatung informiert: „Ab Ende 2025 freuen wir uns, zwei neue Wohngemeinschaften in der Niebuhrstraße 59/60 zu eröffnen.“ Als künftige Bewohner angesprochen werden demnach „queere Jugendliche ab 12 Jahren, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität besonderen Schutz, Unterstützung und einen sicheren Lebensraum benötigen“.
Nun soll es Menschen geben, die die Meinung vertreten, der sicherste nur denkbare Lebensraum für Kinder sei die eigene Familie. Die Schwulenberatung gehört offenbar nicht dazu, richtet sie ihr Angebot doch ausdrücklich auch an „LSBTI*-Jugendliche“, die sich „in instabilen Familiensituationen befinden“, in Obdachlosigkeit leben und/oder „Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Identität und ihres Selbstbewusstseins“ benötigen.
Was die Betreiber dieser Wohnheime nicht schreiben, böse Zungen aber schon jetzt argwöhnisch fragen: Kann es passieren, dass Kinder und Jugendliche aus Familien geholt werden, wenn diese eine kritische Position zur Transideologie bezieht und ihr Kind womöglich sogar von diesem Weg abzubringen versucht? Alles scheint möglich, nichts sollte in diesen Zeiten ausgeschlossen werden.
Geschlechtsumwandlungen bei Kindern und Jugendlichen im Trend
Denn wer aufmerksam zwischen den Zeilen liest, stößt auf einige vielsagende Hinweise, die in eben diese Richtung deuten oder zumindest eine entsprechende Interpretation zulassen. Als eines der Ziele, die durch die Unterbringung in den Wohnheimen erreicht werden sollen, wird das „Erkennen und Akzeptieren der eigenen Identität als Mann, Frau bzw. transgender oder non-binäre Person“ genannt. Dabei gehe es „nicht zwingend“ darum, die Bewohner zu einer geschlechtsangleichenden Operation oder der Durchführung von somatischen Maßnahmen zu begleiten. Und schließlich – man würde fast schon aufatmen wollen, wäre der Hintergrund nicht so bitterernst – ist eine Zusammenarbeit mit den Eltern „immer auch vorgesehen“ und es kann „gegebenenfalls“ zur Rückführung in die Familie kommen.
Dass es in Deutschland Kinder- und Jugendheime braucht, steht natürlich außerhalb jeder Diskussion. Ob es allerdings Einrichtungen braucht, in denen der Fokus ganz offenkundig auf der Vermittlung einer mehr als fragwürdigen, weil für die Betroffenen oft mit lebenslangen Folgen verbundenen Ideologie liegt, ist eine ganz andere Frage. Im Vordergrund einer solchen Unterbringung, die praktisch immer aus absoluten Notlagen resultiert, sollte alleine das Kindeswohl stehen – und nichts anderes!
Denn Fakt ist auch: Der Trend bei „geschlechtsangleichenden Behandlungen“ bei Kindern und Jugendlichen, wie chemische und physische Kastrationen verharmlosend auch genannt werden, zeigt in Deutschland steil nach oben. Und das, obwohl diese illegal sind – eigentlich! Wurden solche Eingriffe noch vor wenigen Jahren im statistisch kaum messbaren, weil einstelligen Bereich durchgeführt, hat sich diese Fallzahl auf zuletzt knapp 40 Operationen erhöht. Besonders häufig werden schon minderjährigen Mädchen die Brüste amputiert, zurück bleiben hässliche Narben und eine lebenslange, nicht selten traumatische Erinnerung an etwas, was man in anderen Zusammenhängen noch als eine „schwierige Phase“ in der Kindheit abtun würde.
Paragraf 1631c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist im Hinblick auf die Verstümmelung kindlicher Körper recht eindeutig: „Die Eltern können nicht in die Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen.“
Illegales wird legalisiert – dank verbal-ideologischer Kunstgriffe
Warum kommt es dann trotzdem immer wieder und mit seit Jahren zunehmender Häufigkeit zu solchen Eingriffen? Die Zauberwörter, hinter denen sich die regenbogenfarbenen Ideologen – und Kliniken, die diese Kastrationen durchführen und damit „gutes“ Geld verdienen – verstecken, heißen „Ursache“ und „Wirkung“. Die Kastration wird dann nicht, zumindest offiziell nicht, zum Zwecke der Geschlechtsumwandlung durchgeführt, sondern etwa zur Behebung eines psychischen Leidens. Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit wird dann als „Nebenwirkung“ in Kauf genommen, da diese das geringere Übel darstelle.
Dann gibt es aber auch noch solche „Kliniken“, die diesen Paragrafen umschiffen, indem sie sich auf die Amputation von Brüsten spezialisiert haben, die die Fortpflanzungsfähigkeit also nicht unmittelbar tangiert, und dieses „Produkt“ auch sehr offensiv bewerben. So wie zum Beispiel die Theodor-Wenzel-Klinik, die sich – Sie ahnen es – in Zehlendorf und damit ebenfalls in Berlin befindet. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eröffnete dort am 17. September 2025 ein Symposium zur „leitliniengerechten“ Transmedizin bei Kindern und Jugendlichen.
Sollte es „Transmedizin“ bei Kindern und Jugendlichen überhaupt geben? Und, wenn ja, kann diese „leitliniengerecht“ sein? Hinter dieser irreführenden, weil stark beschönigenden Umschreibung verbirgt sich nicht weniger als die Absenkung bis hin zur vollständigen Beseitigung der bis dato noch bestehenden Hürden für eine Diagnose zum Vorliegen einer sogenannten „Geschlechtsinkongruenz bei Kindern und Jugendlichen“. Psychiatrische Befunde, die von entsprechenden Fachleuten zu stellen wären, sollen der Vergangenheit angehören. Künftig soll auch im Kindesalter als urteilende Instanz nur noch die eigene Ideologie – oder die der Eltern oder von wem auch immer? – gelten.
Was bei der vergleichsweise harmlosen Änderung des eigenen Geschlechtseintrags auf dem Standesamt dank des rot-grünen Selbstbestimmungsgesetzes schon gängige Praxis ist, soll jetzt also auch bei vermeintlich „geschlechtsangleichenden“ Operationen gelten, die irreversibel sind und Betroffene ein ganzes Leben lang begleiten. Die Regenbogen-Community feiert diesen vermeintlichen Meilenstein als „Entpathologisieren der Transgeschlechtlichkeit“ und preist diese als „grundlegenden Wandel in der diagnostischen Praxis“.
Widerstand gegen diesen Wahnsinn gibt es bisher kaum, weder in Politik und Gesellschaft noch in den Medien. Die neue Bundesregierung unter Führung der Union ist zwar mit dem Versprechen angetreten, das Selbstbestimmungsgesetz vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Konkrete Maßnahmen bisher? Fehlanzeige!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: Victor Velter / Shutterstock.com
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