Berlin (ots)
Bis heute Abend sind die Bundesministerien gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorzulegen. Das Programm muss die Einhaltung der Klimaziele bis 2030 und 2040 sicherstellen. Dass schon das aktuelle Klimaschutzprogramm unzureichend ist und nachgebessert werden muss, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2024 nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden. Um die laut Projektionsbericht bestehende Klimalücke von mehr als 500 Millionen Tonnen CO2 bis 2040 zu schließen, fordert die DUH unter anderem ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 auf Landstraßen und 30 innerorts, eine Sanierungsoffensive sowie die verbindliche Wiedervernässung von 50.000 Hektar Moor pro Jahr, eine klimaschutzorientierte Nutzung der Wälder und mehr Bäume und Sträucher auf landwirtschaftlichen Flächen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Alleine im Verkehr werden bis 2040 mehr als 300 Millionen Tonnen CO2 zu viel ausgestoßen. Verkehrsminister Patrick Schnieder steht gesetzlich in der Pflicht, diese Lücke zu schließen und effektive Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen. Dazu gehören ein Tempolimit, die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor. Dass sich die Bundesregierung in der aktuellen Lage auf einen Flirt mit der Autoindustrie einlässt und auf EU-Ebene in Aussicht stellt, das Verbrenner-Aus aufzuweichen, ist absurd. Wenn die Bundesregierung kein ausreichendes Klimaschutzprogramm vorlegt, werden wir es mit unserer anhängigen Klimaklage vor dem Bundesverwaltungsgericht erzwingen.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben 2024 ein rechtskräftiges Urteil errungen für mehr Klimaschutz in den Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft. Wir brauchen die natürlichen Senken für unvermeidbare Restemissionen und gleichzeitig schaffen wir mit ihnen einen Mehrwert für Klimaanpassung und Artenschutz. Das Klimaschutzprogramm muss den überfälligen langfristigen Transformationspfad für Moor, Grünland und Wald aufzeigen, um Planungssicherheit zu schaffen. Das bedeutet nicht nur die Förderung von Bewirtschaftungsumstellungen, sondern auch verbindliche Vorgaben für ausreichend Klimaschutz bei der Bewirtschaftung von Wald, Moor und Auen.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Gebäudesektor ist seit Jahren Sorgenkind beim Klimaschutz, mit dem ‚Bau-Turbo‘ verschärft Bauministerin Hubertz die Situation zusätzlich. Denn mit dieser Regelung wird Neubau auf der grünen Wiese ohne ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung weiter angekurbelt. Damit regiert die Bauministerin ganz konkret an den Problemen der Menschen in Deutschland vorbei, denn der ‚Bau-Turbo‘ bringt weder bezahlbare noch klimazielkompatible Gebäude und Wohnungen. Stattdessen muss sich die Bauministerin für das Bauen im Bestand einsetzen – statt eines ‚Bau-Turbos‘ brauchen wir den ‚Umbau-Turbo‘. Die Ministerin muss so schnell wie möglich eine Sanierungsoffensive der energetisch schlechtesten Gebäude auf den Weg bringen. Wir werden die Vorschläge aller Ministerien für das Klimaschutzprogramm genau prüfen und notfalls gerichtlich sicherstellen, dass durch sie die Jahresemissionsmengen einhalten werden.“
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Bundesregierung nach einer Klage der DUH zu Nachbesserungen des Klimaschutzprogramms verpflichtet. Gegen das Urteil in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und Sonstiges hat die Bundesregierung Revision eingelegt, für den Landnutzungssektor ist das Urteil rechtskräftig. Eine Verhandlung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erwartet die DUH 2026.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, [email protected]
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, [email protected]
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]
DUH-Newsroom:
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