Wien (ots)
Österreichischer Prozessfinanzierer finanziert die größte Verbandsklage, die im deutschsprachigen Raum je eingebracht wurde. Das Verfahren ist ein Präzedenzfall für ganz Europa.
Zusammen mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) als Klägerin und der deutschen Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen sowie der österreichischen Kanzlei Salburg Rechtsanwälte hat Padronus als Prozessfinanzierer jeweils eine Verbandsklage in Deutschland und Österreich gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht. Die Klagen richten sich gegen die weitreichende Überwachung der Bevölkerung durch Meta, die nach Ansicht von Padronus und des VSV gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
„Meta weiß über uns weit mehr, als wir ahnen – von unseren Einkäufen über unsere Medikamentensuche bis hin zu persönlichen Problemen. Möglich machen das die sogenannten Business-Tools, die quer durchs Internet eingesetzt werden. So ist der US-Konzern auf Drittseiten selbst dann dabei, wenn wir längst aus der Plattform ausgeloggt sind oder unsere Browser-Einstellungen Datenschutz versprechen. Das verstößt gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung“ erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.
Meta generiert Umsatz, indem es Unternehmen die Möglichkeit bietet, Anzeigen auf Instagram und Facebook entgeltlich zu präsentieren. Welche Anzeige welchem Nutzer präsentiert wird, hängt von den Interessen des Nutzers ab, die vom Meta-Algorithmus zunächst aufgrund der Aktivitäten auf der Plattform und der dort gepflegten sozialen Kontakte festgestellt wird. Darüber hinaus hat Meta verschiedene Software wie beispielsweise den “Meta-Pixel” entwickelt, der auf zahlreichen Dritt-Webseiten im Internet eingebettet ist, insbesondere auch auf Seiten, die medizinische Hilfe bieten (z.B. apotheken.de, shop-apotheke.de, docmorris.de, aerzte.de, helios-gesundheit.de, jameda.de), Dating- und Erotikseiten (parship.de, amorelie.de, orion.de, love-scout24.de), Seiten von Bordellen (paradise-graz.at), Seiten mit Inhalten aus der innersten Intimsphäre (krebshilfe.de, tfp-fertility.com [Samenbank], nie-wieder-alkohol.de, nvve.nl [Sterbehilfe in den Niederlanden], perfekte-brust.at, haltdergewalt.at [Onlineberatung für häusliche Gewalt]). Die Meta-Software „Conversions API“ wird direkt auf den Servern der Webseiten eingebettet, sodass die Erfassung der Daten nicht mehr auf dem Rechner des Nutzers stattfindet und auch vom technisch versierten Nutzer nicht bemerkt oder abgeschaltet werden kann. Sie kann auch nicht durch Nichtzulassen von Cookies, Nutzen des Inkognito-Modus oder eines VPN umgangen werden.
Diese Tools werden durch Millionen von Unternehmen auf der ganzen Welt genutzt, um Menschen zu erreichen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen oder sich dafür interessieren könnten und um die Effektivität ihrer Werbekampagnen zu analysieren. “Die Verwendung dieser Technologien ist im Zeitalter des heutigen Internet allgegenwärtig und integraler Bestandteil der alltäglichen Internetnutzung. Jeder Nutzer ist dadurch für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt, auch wenn er nicht auf Facebook oder Instagram eingeloggt ist. Meta erfährt dadurch, welche Webseiten und Unterwebseiten der Nutzer besucht hat, was er angeklickt, gesucht und gekauft hat”, führt Eibl aus, „Die Überwachung ist schlimmer, als George Orwell in 1984 antizipiert hat, denn dem Protganisten in dem Werk ist der Umfang seiner Überwachung zumindest bewusst.“ Zwar können Nutzer von Meta auf Instagram und Facebook einstellen, dass die gesammelten Daten nicht für die Auslieferung von personalisierter Werbung auf den sozialen Netzwerken verwendet werden sollen. Die Daten selbst werden dennoch bereits vor Einholung der Einwilligung zu Cookies auf Dritt-Webseiten an Meta übersandt. Die Daten sendet Meta wiederum ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in unbekanntem Maß aus, gibt sie an Dritte wie Dienstleister, externe Forscher und Behörden weiter.
Zahlreiche Landgerichte in Deutschland (u.a. Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig) sowie Kammern von über 70 weiteren Landgerichten haben die illegale Überwachung durch Meta in über 700 aktuellen Individualverfahren erstinstanzlich bestätigt. Die Urteile, welche von der hier verfahrensführenden Kanzlei Baumeister & Kollegen erstritten wurden, sind nicht rechtskräftig. Richard Eibl: „Die Landgerichte haben den Klägern dabei teilweise immaterielle Schadenersätze in Höhe von bis zu Ꞓ5.000 zugesprochen. Wenn sich nur jeder Zehnte der bis zu 50 Millionen allein in Deutschland Betroffenen der Verbandsklage noch anschließt, geht es also um einen Streitwert von 25 Milliarden Euro. Es handelt sich um die größte Klage, die je im deutschsprachigen Raum eingebracht wurde.“
Dass Meta den Datenschutz seiner Nutzer nicht sonderlich ernst nimmt, haben vergangene Ereignisse bereits gezeigt. So wurde der US-Konzern in der EU bereits mehrfach wegen massiver Datenschutzverstöße sanktioniert: 1,2 Milliarden Euro Strafe verhängte die irische Datenschutzbehörde 2023 für illegale Datenübermittlungen in die USA, weitere 746 Millionen Euro fielen in Luxemburg 2021 wegen missbräuchlicher Nutzung von Nutzerdaten für Werbung an, und 2024 verhängte erneut die irische Datenschutzbehörde Bußgelder in Höhe von 251 Millionen Euro wegen einer gravierenden Sicherheitslücke. Im Juli 2025 startete in den USA ein Prozess, in dem mehrere Meta-Manager wegen systematischer Missachtung einer FTC-Datenschutzvereinbarung auf 8 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt wurden. “Im vorliegenden Fall geht es um das Geschäftsmodell von Meta als solches. Wenn wir gewinnen, muss Meta die unerlaubte Spionage hierzulande und in Deutschland einstellen. Ich glaube, dass dies ein historischer Moment ist, der als Stein des Anstoßes dafür dienen kann, dass die umfassende und rechtswidrige Überwachung durch Big Tech langfristig beendet wird”, ordnet Richard Eibl das gegenständliche Verfahren ein.
Der Verbandsprozess für qualifizierte Einrichtungen wie dem Verbraucherschutzverein ist ein in dieser Form neuartiges rechtliches Instrument, das im Erfolgsfall dazu führt, dass der rechtswidrige Zustand von der beklagten Partei beseitigt und ein daraus resultierender Schadenersatz an Verbraucher, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, ausgezahlt werden muss. Das Prozesskostenrisiko trägt zur Gänze Padronus, nur im Erfolgsfall wird eine Provision des erstrittenen Betrages fällig.
Der Prozess dürfte der aktuellen protektionistischen US-Regierung nicht gefallen. Erst letzte Woche hat der US-Präsident der EU erneut mit neuen Zöllen gedroht, nachdem die Kommission ein Bußgeld von 2,95 Milliarden Euro gegen den US-Konzern Google verhängt hat. “Wir rechnen damit, dass Trump auch in unserem Verfahren versuchen wird, seinen Einfluss geltend zu machen, damit Meta ungeschoren davon kommt. Europäisches Datenschutzrecht ist jedoch nicht verhandelbar und wir persönlich sind uns sicher, dass wir uns etwaigem Druck nicht beugen werden”, sagt Julius Richter, ebenfalls Geschäftsführer bei Padronus.
Österreichische und deutsche Verbraucher können sich jetzt auf meta-klage.de bzw. meta-klage.at anmelden und der Verbandsklage ohne Kostenrisiko anschließen.
Pressekontakt:
Padronus (Molossus Kapital GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.padronus.at
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