• 19. August 2025

Causa „Joachim Paul“: Faul-, Feigheit und logischer Aberwitz kumulieren am VG Neustadt adW

ByMichael Klein

Aug. 19, 2025
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Joachim Paul wird das Recht verwehrt, als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen anzutreten. Verwehrt wird ihm dieses Recht von sieben Gestalten in einem Wahlausschuss, die es schick finden, die eigenen Chancen durch Ausschluss von Konkurrenten und unter Beseitigung demokratischer Grundrechte für Kandidaten und Wähler und damit unter Beseitigung von Demokratie zu erhöhen. Offenkundig macht Machtgeilheit gegenüber den Folgen dieser kurzfristigen Befriedigung blind.

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Wir haben über die 16 Verfehlungen von Joachim Paul, die so lächerlich sind, dass sie nur von einem „Verfassungsschutz“ kommen können, vor einiger Zeit geschrieben. Wer es nachlesen will, der kann das hier tun.

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Joachim Paul hat zwischenzeitlich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, ein Ort mit Geschichte, wie man den Gestapo-Files, die der Historiker Robert Gelately gesichtet hat, entnehmen kann, einen Eilantrag auf Wahlzulassung gestellt. Die dortigen Richter haben den Eilantrag als unbegründet abgewiesen, und zwar nach 13 Tagen Eile. Schon dieser Umstand zeigt, die dortigen Richter haben es sich behaglich gemacht, erfreuen sich am Müsiggang und haben ihre Faulheit zum sie leitenden Prinzip erhoben. Die Begründung der Abweisung von Pauls Antrag zeigt dies in sehr deutlicher Weise:

SEDO

„In Wahlangelegenheiten gelte der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren anzufechten seien. Dies beruhe darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten müsse, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen.

Quelle: VG-Neustadt adW.

Eine erstaunliche Argumentation eines Verwaltungsgerichts, dessen Richter offenkundig prozedurale Abläufe über die Rechte derjenigen, die an diesen Abläufen beteiligt sind, stellen. Schließlich geht es nicht nur darum, dass die Rechte von Joachim Paul durch seinen Ausschluss als Kandidat schlicht und ergreifend ignoriert werden, auch die Rechte der Ludwigshafener Bürger, die den Kandidaten PAUL und die Partei, für die er steht, bei den bevorstehenden Wahlen zum Oberbürgermeisteramt wählen wollten, werden von den Richtern, die offenkundig die eigenen Annehmlichkeiten der Ausübung des Amtes, für dessen Ausübung sie Gehalt erhalten, vorziehen, als schlicht irrelevant angesehen.

Wir gehen davon aus, dass die Richter ihre eigenen Annehmlichkeiten für wichtiger befinden als die Ausübung ihres Jobs, denn zum einen wäre die alternative Annahme, dass die Richter zu blöd sind, um zu erkennen, dass es nicht nur um die Rechte des Kandidaten Paul als Kandidat, sondern auch um die Rechte der potentiellen Wähler von Paul geht, eine starke Annahme, zum anderen schreiben die Richter das selbst:

„Der Beständigkeit von Wahlen werde daher in der Regel besser Rechnung getragen, wenn es dem übergangenen Wahlbewerber zugemutet werde, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die von ihm beanstandete Wahl stattgefunden habe.

Anders bestünde auch die Gefahr, dass kurz vor dem Wahltermin eine Fülle gerichtlicher Eilverfahren angestrengt würde, ohne dass in der Kürze der Zeit vor der Wahl die erforderliche Klarheit über eventuelle Wahlfehler gewonnen werden könnte.

Dies gelte jedenfalls insoweit, als den Wahlorganen und Aufsichtsbehörden nicht offenkundige Willkürakte vorgeworfen werden könnten. Das Gericht könne so kurz vor der Wahl im Übrigen auch nicht überblicken, wie seine Anordnung von den zuständigen Wahlorganen technisch noch umgesetzt werden könne, so dass durch das Eingreifen der Gerichte die zusätzliche Gefahr der Nichteinhaltung von Wahlvorschriften entstehe.

Quelle: VG-Neustadt adW.

Die Beständigkeit einer Wahl dadurch sichern zu wollen, dass man sich als Verwaltungsrichter vor der Arbeit drückt und es lieber in Kauf nimmt, dass die Kosten für eine vollständig zu wiederholende Wahl entstehen, anstatt ein offenkundiges von politischen Gaunern inszeniertes Husarenstück, mit dem lästige Konkurrenz bei der Wahl aus dem Weg geschafft wurde, mit einer Entscheidung in den Orkus der politischen Korruption zu stopfen, in den es gehört, das ist schon erstaunlich, wenn nicht aberwitzig.

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Die Argumentation, dann, wenn sie, die Richter, über den Fall „Paul“ entscheiden würden, dann würde damit ein Präzedensfall geschaffen, der dazu führen könnte, dass sie in Zukunft mehr Arbeit bekommen könnten, kann man nur als wortreich umschriebene Faulheit in Form von Arbeitsverweigerung bezeichnen. Wozu, wenn nicht im Notfall schnell und unter Einsatz von Überstunden Urteile zu fällen, sind diese schwarzkleidrigen Herrschaften eigentlich da?

Und natürlich fragt man sich, wieso es die Richter aus Neustadt an der Weinstraße für notwendig erachten, sich den Kopf darüber zu verbrechen, ob die Verwaltungsangestellten der Stadt Ludwigshafen in der Lage sind, die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen. Das ist nicht das Problem, vor das die Verwaltungsrichter gestellt sind: Sie sind aufgerufen einen Übergriff auf das passive Wahlrecht, das Hanswürste in Wahlausschüssen nicht aberkennen können, weil es ihnen gerade so gefällt, zu beseitigen.

Sie weigern sich, das zu tun.
Arbeitsverweigerung.

Weiter argumentieren die Verwaltungsrichter aus Neustadt a.d.W.:

„Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl könne daher nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Solche Ausnahmefälle lägen nur dann vor, wenn bereits bei summarischer Prüfung vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem späteren Wahlprüfungsverfahren nach dem Kommunalwahlgesetz zur Ungültigkeit der Wahl führen werde.

Voraussetzung für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in dem hier vorliegenden Verfahren sei somit, dass die Entscheidung des Wahlausschusses offensichtlich rechtswidrig sei, weil es sich bereits im gerichtlichen Eilverfahren erweise, dass der Antragsteller zur Oberbürgermeisterwahl zuzulassen sei. Von einer solchen Offenkundigkeit könne aber dann nicht ausgegangen werden, wenn zur Beurteilung ein erheblicher Prüfungs- und Begründungsaufwand des Gerichts erforderlich sei.

Quelle: VG-Neustadt adW.

Ich habe viele Urteile und Pressemeldungen während meiner Zeit als Gerichtsreporter gelesen, aber ein solcher Stumpfsinn hat Seltenheitswert. Rekonstruieren wir den richterlichen Unfug:

  • Nur in Ausnahmefällen sei es möglich, einstweiligen Rechtsschutz VOR einer Wahl zu gewähren.
  • Dazu sei es notwendig, eine „offensichtlich rechtswidrige“ Entscheidung vor sich zu haben, die zu einer Wahlwiederholung führen würde.
  • Eine solche Offensichtlichkeit liege nicht vor, wenn die Richter sich in den Fall einarbeiten müssten, Arbeit damit hätten.

Es ist einerseits frech, andererseits fast schon süffisant, wenn die Richter betonen, dass sie nur in Eile arbeiten, wenn vorher offensichtlich sei, dass sie ohne Eile noch mehr Arbeit haben würden. Sollte die Eile indes mit Vorleistung ihrerseits einhergehen, Prüfung und Urteilsbildung umfassen, also das, wofür Richter bezahlt werden, dann sei Eile nicht möglich – schon weil man Überstunden machen müsste. Ob diese Argumentation einfach nur besonders dämlich oder insofern frech ist, als die schwarzen Robenträger ganz offen den Stinkefinger in Richtung Wähler und Kandidaten erheben, ist insofern belanglos, als in beiden Fällen der Müsiggang des richterlichen Daseins gewährleistet ist.

Um ihre Faulheit nicht als solche erscheinen zu lassen, haben die Richter offenkundig im angeblichen Gutachten des verfassungszerstörenden Amtes Rheinland-Pfalz geblättert und ausgerechnet eine Stelle extrahiert, in der Kontaktschuld eingeführt wird, Paul deshalb zum Kandidaten, an dessen Liebe zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (wirkt schon lächerlich, wenn man das schreibt) Zweifel berechtigt seien, erklärt wird, weil dasselbe Amt, das die Zweifel erklärt, ähnliche Zweifel bei anderen Leuten erklärt hat, mit denen Paul gesehen worden sein soll.

Spätestens dann, wenn Richter die eigene Untätigkeit damit begründen, dass Vertreter anderer „ÄMTER“, Mutmaßungen, Gerüchte und Verdächtigungen, aber keinerlei HANDFESTE BELEGE anbrächten, um Charakter und Reputation eines Menschen zu beschmieren, feiert der Geist, der im Ministerium für Staatssicherheit der DDR so viele Feste gefeiert hat, und nicht nur da, Wiederauferstehung. Dass Verwaltungsrichter INDIVIDUELLE RECHTE vor dem Hintergrund wilder Behauptungen, Mutmaßungen und Gerüchte in den Wind schreiben, hat neben der Arbeitsverweigerung auch einen ethischen Aspekt, einen, der diejenigen, die bislang noch an das Rechtssystem Deutschlands als zumindest in Teilen intakt geglaubt haben, kotzend, aber ernüchtert zurücklässt.

Fehlt noch der Brüller zum Schluss:

„Ob diese Zweifel an der Gewähr dafür, dass der Antragsteller jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintrete, begründet seien und den Wahlausschluss trügen und ob die Feststellungen des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz ausreichten, bedürfe einer eingehenden und – aufgrund der potenziell zahlreichen Prognosetatsachen – umfangreichen Prüfung, die so kurz vor der Wahl nicht abschließend durchgeführt werden könne und zum Schutz der Beständigkeit von Wahlen dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben müsse.“

Quelle: VG-Neustadt adW.

Eine Verhandlung in Eile wollen die Richter nicht führen, weil sie Eilverfahren, also Arbeit, nur dann antreten, wenn deren Ausgang offensichtlich ist. Die Zweifel der Wahlausschuss-Gauner der Stadt Ludwigshafen an der Verfassungstreue von Paul wollen sie aber auch nicht teilen, weil sie nicht wissen, zu welchem Urteil sie nach der eingehenden Prüfung, die zu leisten, sie sich derzeit weigern, kommen würden. Und weil sie dem Fetisch der „Wahlbeständigkeit“ huldigen, also der Durchführung von Wahlen unter dem Damoklesschwert einer nachfolgenden Annulierung, deshalb weigern sie sich ihre Arbeit zu tun, also Überstunden einzulegen.

Auf dem Altar richterlicher Rabulistik und Faulheit wird der letzte Rest an Legitimität des deutschen Rechtssystem geopfert.

Wir hoffen, es hat sich gelohnt.
Da das deutsche Weinlesefest erst Ende September in Neustadt beginnt, kann man zwar nicht ausschließen, dass die Verwaltungsrichter besoffen waren, aber man muss es auch nicht annehmen.

Sie sind übrigens nicht nur faul, sie sind auch feige und schreiben auf ihrer Internetseite:

„Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Serviceleistung des Verwaltungsgerichts Neustadt. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.“

Der Hinweis dient dazu, das Fehlen des Geschäftsverteilungsplans zu erklären.

Bürger haben somit nach Ansicht der Neustadter Verwaltungsrichter KEIN Recht zu erfahren, wer an ihren Steuergeldern schmarotzt und derartige Entscheidungen trifft.


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Author: Michael Klein
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