Heute hingegen versuchen manche, Zweifel zu säen. In sozialen Netzwerken verbreiten sie bewusst Desinformation und schüren so Ängste vor einem Kollaps der Alterssicherung. Selbst die Deutsche Rentenversicherung (DRV) reagiert neuerdings darauf mit Faktenchecks und stellt manche Falschnachricht richtig. Bei den kursierenden Behauptungen geht es um falsch berechnete Rentenbescheide, Lebensnachweise und drohende Zahlungsausfälle bei kleinen Abweichungen im Namen.
Wurden 22 Millionen Rentenbescheide falsch berechnet?
Falsch. Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner zurückgewiesen. Die Berechnung entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und fügte hinzu: „Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.“
Dabei geht es um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1. Januar stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent. Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung vorgesehen.
Die erhöhten Beiträge aus dem ersten halben Jahr sollten rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Ab August gelten wieder 3,6 Prozent Beitragssatz.
Gibt es ohne Lebensnachweis kein Geld mehr?
Irreführend. Nachrichten aus sozialen Medien, Rentner müssten zur Sicherung ihrer Rente einen Lebensnachweis erbringen, entpuppen sich laut DRV in den meisten Fällen als Fake News.
Um Millionen Renten zuverlässig auszuzahlen, braucht die DRV etwa die Information, ob die berechtigte Person noch lebt. Das geschieht in der Regel automatisch über die Meldebehörden. Das heißt: „Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen“, erklärt die DRV in einem Faktencheck. Rentner, die in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, sind davon ausgenommen und müssen selbst aktiv werden.
Das gilt auch für Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Sie müssen einmal jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen – allerdings nicht alle: Von den rund 1,7 Millionen Renten, die die DRV ins Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen Bezieher der Lebensnachweis wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen Behörden erbracht.
Fallen wegen Namens-Checks bei IBAN Rentenzahlungen aus?
Nein, hier werden zwei verschiedene Vorgänge miteinander vermischt. Weil im Euroraum immer häufiger digital bezahlt wird, will die Europäische Union die Sicherheit bei Online-Zahlungen stärken. Um Betrugsarten wie „Spoofing“ (Identitätsbetrug) zu bekämpfen, müssen Geldinstitute von Oktober 2025 an überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.
Daraus leiten manche in sozialen Netzwerken das Schreckensszenario ab, bei minimalen Unterschieden in der Schreibweise zwischen Kontoinhaber und Rentenempfänger (etwa „Müller“ oder „Mueller“) könnten Rentenzahlungen ausfallen.
Die DRV hat aber entschieden, bei den Rentenzahlungen auf eine solche IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Das erklärte eine DRV-Sprecherin Ende Juli 2025 auf dpa-Anfrage: „Somit werden ab Oktober die Renten, wie bisher auch, überwiesen, auch wenn es kleine Abweichungen beispielsweise im Namen gibt.“
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Author: [email protected]