Falls Sie den Film, Judgement at Nuremberg, mit Spencer Tracy, Richard Widmark, Maximilian Schell, William Shatner, Burt Lancaster und vielen anderen nicht gesehen haben, holen Sie es nach. Es lohnt sich.
Es lohnt sich nicht nur, weil darin einem Richter ein Denkmal gesetzt wird, der rechtliche Prinzipien durchboxt, ungeachtet des erheblichen Drucks, dem er ausgesetzt wird, nicht nur, weil es in dem Film um die Aufarbeitung der Rolle einer willfährigen Justiz geht, deren Mitglieder Freude daran gefunden haben, in besonderer Weise staatsdienlich und obrigkeitshörig zu sein. Es lohnt sich vor allem, weil der Film durch eine hervorragende fast schon soziologische Sezierrung der unterschiedlichen Charaktere, die allesamt im selben Mitläuferrad unterwegs waren, ausgezeichnet ist.
Es reicht von emsigen Chefankläger, den die Greuel, die er gesehen hat, antreiben, über Richter, die politischem Druck nur zu gerne nachgeben würden, bis zu Angeklagten, die die gesamte Bandbreite dessen, was es im Dritten Reich als Richter gegeben hat, repräsentieren: Den Überzeugungstäter, der auch nach Jahren, die er damit verbracht hat, in der Grausamkeit, die ihm seine „Macht“ ermöglicht hat, zu schwelgen, der Ansicht ist, es habe sich gelohnt und er sei im Recht. Den kleinen Mann, der seine fehlende Physis und seine Minderwertigkeitskomplexe durch besonders harsche Urteile im Sinne „der Partei“ kompensiert und den einst angesehenen Rechtsgelehrten, zu dem viele Richter auf der Suche nach Orientierung geblickt haben und der ihnen diese Orientierung schlicht verweigert hat, der mitgelaufen ist, um erst zu einem Zeitpunkt, zu dem es viel zu spät war, seinen Irrtum zu erkennen und zu den Rechtsprinzipien, die er verraten hat, zurückzukehren. Burt Lancaster spielt diesen Richter, der sich am Ende des Films nicht zufällig mit Spencer Tracy, dem Vorsitzenden Richter auf derselben Überzeugungsbasis wiederfindet.
Der Film gibt einen Einblick in eine menschenverachtende Rechtsmaschinerie, die nicht mehr FÜR die Bürger des Staates da ist, sondern dem Schutz des Staates VOR den Bürgern dient. Eine Maschinerie, deren Aufgabe nicht darin besteht, Eigentum und Sicherheit der Bürger zu verteidigen, sondern darin, Bürger in ihren Handlungen zu kontrollieren, zu maßregeln und zu züchtigen, um Eigentum und Sicherheit „des Staates“ zu verteidigen. Es ist eine Fallstudie in Totalitarismus, die sich vor allem Staatsanwälte und Richter ansehen sollten, die heute en masse Strafbefehle verschicken und Urteile fällen, die die Legitimität des deutschen Rechtssystems schneller beseitigen als man schauen kann.
Letztlich ist die Legitimation eines Rechtssystems, wie die der Geldwirtschaft vom Vertrauen und vom Glauben an dessen Funktionalität abhängig. Ist der Glaube daran, dass bedrucktes Papier oder Zahlen in einem Computer einen wahren Bezahlwert haben, zerstört oder der Glaube daran, dass ein Rechtssystem der gesellschaftlichen Ordnung und dem Schutz der Bürger vor Übergriffen auf ihre Sicherheit und ihr Eigentum und nicht zuletzt VOR DEM STAAT dient, beseitigt, dann gibt es wenig, was die verlorene Legitimation innerhalb des diskreditierten Rechtssystems wiederherstellen kann …
Und derzeit arbeiten Leute, die Staatsanwälte sein wollen und Leute, die Amtsrichter sein wollen, emsig daran, alles, was das deutsche Rechtssystem mit Legitimität versorgt, zu zerstören, mit ihrer unbändigen Lust, andere zu verfolgen, der Boshaftigkeit wie sie miniatur-Persönlichkeiten auszeichnet, der psychologischen Befriedigungsstruktur des Sadisten – das alles vereint in kleinen Menschleins, die sich nicht trauen, gegen offenkundigen Missbrauch ihrer Profession und ihrer Person durch politische Kader auch nur ein Wort zu äußern, deren ganzes Bemühen sich darauf richtet, nicht aufzufallen, im Stillen und hinter dem Schreibtisch zu „urteilen“ und die Weichen in den Totalitarismus so zu stellen, wie sie schon einmal von Schreibtischtätern gestellt wurden.
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Ermöglicht wird dieses Spiel der an ihrer Persönlichkeit Beschädigten u.a. durch die Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches, die wir hier auf die relevanten Teile reduziert haben, die ein Staatsanwalt, der offenkundig nichts Besseres zu tun hat, in der geistigen Enge seines muffigen Mainzer Büros [unter den Talaren war schon öfter der Mief von Tausend Jahren …], aussortiert hat, um auf ihrer Grundlage von einem unbescholtenen Bürger 2.000 Euro abzuverlangen, aufgeteilt in 40 Tagessätze á 50 Euro – selbst der Einkommensschätzung liegt Boshaftigkeit und die Absicht, maximal zu schaden, zugrunde (üblich sind bei Nichtwissen der finanziellen Verhältnisse 30 Euro):
Lehrmaterial: So sah Rechtsprechung im Dritten Reich, in dem es auch nicht gelungen ist, Ideologie und Rechtssystem auseinander zu halten, aus.
§86 (1) Wer Propagandamittel […] 4. die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
$86a: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet […] (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
Eine Regelung, die der inhärenten Boshaftig mancher der nach einem Studium in Untertänigkeit und Buckelei beschädigten Studierten, die nun endlich ihre gesammelten Verletzungen und ihre aufgestaute Selbstverachtung ob der jahrelangen Buckelei aus sicherer Position an Opfer abdrücken können, die ihnen keine Parole bieten können, keinerlei Grenze setzt und mittlerweile dazu geführt hat, dass die Anklagen wegen absurder Nichtigkeiten, aufgrund der damit auslebbaren Nickligkeiten ein Ausmaß angenommen haben, das jede Normalität und alles, was man als Bürger eines freien Landes noch mitansehen kann, überstiegen hat.
Lesen Sie z.B. diesen Strafbefehl, den ein verfolgungsgeiler oder schlicht vollkommen automatisierter und jeder Menschlichkeit beraubter Staatsanwalt geschrieben und ein in beiden Eigenschaften gleich bewanderter Amtsrichter, nein, eine Amtsrichterin, Totalitarismus blüht besonders in halbprofessionell oder unprofessionell von Frauen geprägter Umgebung, Max Horkheimer hat es einst umfassend beschrieben, unterschrieben hat:
Die Absurdität einer Strafverfolgung wegen dreier Worte in einer Weise aneinandergereiht, die heute, gäbe es nicht Staatsanwälte wie den in Mainz und Amstrichter wie die in Bingen, niemand mehr in welcher Form auch immer mit der SA in Verbindung brächte, erst die manische Fixierung in persönlichkeitsgestörter Umgebung macht dies möglich, scheint keinem der daran Beteiligten aufzufallen.
Dass die Parole „Alles für Deutschland“, wenn sie in Deutschland geäußert wird, bzw. auf einer US-amerikanischen Plattform in deutscher Sprache und mit ironischer Absicht, aus Sicht dieser beiden Größen der juristischen Rabulistik eine Bestrebung darstellt, die Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, das kann man nur als Ausdruck einer nicht unerheblichen Phantasie und Strafgeilheit und vor allem Unlogik: wie setzt man etwas fort, das es nicht mehr gibt, ansehen, die jede Verbindung zum Zweck eines Rechtssystems und zur Angemessenheit von Straftat und Bestrafung verloren hat und nur noch dazu dient, speichelnd durch die Welt zu laufen und sich als „etwas“ fühlen zu können, weil man es „denen“ wieder einmal gegeben hat.
Ein solches partikulares, von Personen gestörter Persönlichkeit oder Automaten absurder Rechtsverunglimpfung übernommenes Rechtssystem ist nich dauerhaft lebensfähig. Es wird sterben und seine Anhänger werden einmal mehr ihr Nuremberg Trial erleben.
Was macht man nun mit diesem Vorgang? Es ist erschreckend – oder?
Da gibt es eine Person beim Landeskriminalamt, TBe Geins, im Strafbefehl, TBe steht für „Tarifbeschäftigte“, eine Person, deren Aufgabe darin besteht, das Internet, wohl vornehmlich das Portal das Teufels „X“ zu durchschnüffeln, um dort etwas zu finden, was man anklagen kann. Als wäre ein solches Vorgehen, eine solche Prostitution nicht schon ekelhaft genug, gibt es nach Auffinden von „belastendem Material“ eine gut geölte Maschinerie, die über einen Staatsanwalt, der welche Befriedigung auch immer aus seiner armseligen und intellektuell niederwertigen Tätigkeit zieht, zu einem Amtsrichter, vermutlich einer „Amtsrichterin auf Probe“ verläuft, die ihren Servus unter einen Strafbefehl setzt, der mit so ziemlich allen Prinzipien, die ein gesundes Rechtssystem an sich selbst anlegen kann, bricht.
Noch vor wenigen Jahren, bevor der grün-totalitäre Mob und die Euro-Stalinisten die „Meinungsfreiheit“ zur gerelten Aussprache vorgegeben und genehmigter „Einheits-Meinung“ verkümmert haben, wäre ein Vorgang, wie der oben, sofern er tatsächlich von einem besonders akribisch nach Aufmerksamkeit Gierenden entdeckt worden wäre, nach §153 StPO eingestellt worden:
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Es gibt keinerlei Geschädigte, keinerlei Schaden, keinerlei erkennbare negative Auswirkungen, die der Zusatz von „alles für Deutschland“ zu einem Tweet hervorgerufen hat. Es gibt kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, es gibt nur strafgeile Personen gestörter Persönlichkeit, die sich auf Kosten von Dritten dadurch profilieren wollen, dass sie das Rechtssystem zu einem ideologischen Shithaufen machen, der genutzt werden kann, um all das zu beschmieren, was man nicht mag. Ein Vorgang, der keinerlei benenn- und angebbaren Schaden hinterlässt, der keinerlei Konsequenz jenseits der morbiden Phantasie bestimmter Personen zeitigt, ist per definitionem KEIN Vorgang, der es auch nur ansatzweise zulässt, von einer „Schuld des Täters“ zu fabulieren, denn es gibt keinen Täter. Es gibt nur einen normalen Bürger, der von einer Horde totalitär Angewandelter in deren Bemühen, sich bei der Obrigkeit anzudienen, verfolgt wird.
Und wenn Sie sich immer noch fragen, wie es zum Dritten Reich kommen konnte – dann ist Ihnen nicht zu helfen.
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