Berlin (ots)
„Die geplante temporäre Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in Ausrüstungen ist ein guter und überfälliger Schritt. Die degressive AfA ist ein bewährtes Instrument, um Investitionen anzukurbeln. Wirkungsvoller wäre jedoch die unbefristete Einführung gewesen. Denn Investitionen lassen sich nicht zuverlässig auf einen engen Zeitraum bündeln“, kommentiert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL, die jüngsten steuerlichen Maßnahmen des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil unter dem Schlagwort „Investitionsbooster“.
Grundsätzlich sei auch positiv zu beurteilen, dass sich der Bundesfinanzminister zum Markthochlauf von Elektroautos auf die gewerblichen Halter fokussiert. Gewerbliche Halter seien für über 60 Prozent der Neuzulassungen verantwortlich und daher der richtige Hebel. „Jedoch betrachten wir die Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr nicht als Booster. Hier brauchen wir ergänzende Maßnahmen zur Förderung von geleasten E-Autos“, erklärt Conen. Denn ebenfalls rund 60 Prozent der neuzugelassenen Elektroautos werden inzwischen mittels Leasing angeschafft. „In einem konjunkturellen Umfeld, das auf die Gewinne von Unternehmen drückt, hilft die Sonderabschreibung nur einer kleinen Anzahl von Unternehmen, aber nicht in der Breite. Es ist unverständlich, dass die neue Bundesregierung das etablierte Instrument des Leasing in einer Förderung außer Betracht lässt.“
Für Leasing-Kunden schlägt die Hauptgeschäftsführerin konkret einen pauschalen Betriebskostenfaktor von 1,5 für Leasing-Raten von Elektrofahrzeugen (BEV) vor. Das würde das BEV-Leasing deutlich attraktiver machen. „Unabhängig davon, ob gekauft oder geleast wird, hätten alle gewerblichen Kunden so einen steuerlichen Vorteil, wenn sie sich für ein E-Fahrzeug entscheiden.“ Von einigen Marktakteuren werde ergänzend eine erneute Kaufprämie ins Spiel gebracht. Conen: „Sollte eine Kaufprämie von der Politik ins Auge gefasst werden, ist es wichtig, dass diese auch in Leasing-Modelle integrierbar ist.“
Eine spürbare Konkurrenz zu Leasing durch die Sonderabschreibung sieht der BDL nicht. „Entscheidend für Leasing-Kunden sind andere als steuerliche Aspekte: hohe Planbarkeit, flexible und individuelle Vertragsgestaltung, die Möglichkeit, rasch auf technologische Entwicklungen reagieren zu können. Auch begleitende Serviceleistungen, die personelle Ressourcen entlasten, sprechen aus Unternehmenssicht für Leasing. Eine repräsentative Marktbefragung aus diesem Jahr hat dies erneut bestätigt.“ Die Studie macht zudem deutlich, dass das Thema Liquiditätsschonung seit der Corona-Pandemie spürbar an Bedeutung gewonnen hat. „Leasing entlastet die Bilanz. Leasing und Abschreibung des bilanziellen Aufwands sind zwei Instrumente, die sich ergänzen und Investitionen fördern.“
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