• 13. Mai 2025

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) warnt die neue Bundesregierung vor Schnellschüssen in der Migrationspolitik.

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Mai 13, 2025

Häufige Gesetzesänderungen stellten hohe Anforderungen an die Verwaltung, „die bei der Schulung des Personals mit den Veränderungen kaum Schritt halten kann“, heißt es im aktuellen SVR-Jahresgutachten. Dies erhöhe die Gefahr, dass Gesetze schleppend und ineffizient umgesetzt würden. Zudem erschwere ein zu hohes Tempo in der Gesetzgebung die Beurteilung der Wirksamkeit von Reformen.

Der Rat erkenne an, dass die Politik besonders in Zeiten eines dynamischen Migrationsgeschehens Handlungsfähigkeit beweisen müsse. „Er weist aber zugleich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Reaktionsfähigkeit von Politik nicht allein daran bemessen, ob der Bund Gesetze erlässt“, ist im Gutachten nachzulesen.

Wartezeiten auf Weg zum deutschen Pass sehr lang

Verbesserungen in der Verwaltung seien etwa notwendig, um die Ziele der von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu erreichen. Die Wartefrist für eine Einbürgerung war von acht Jahren auf fünf Jahre verkürzt und der Doppelpass für Nicht-EU-Bürger generell erlaubt worden. Allerdings sind die Wartezeiten auf dem Weg zum deutschen Pass weiterhin sehr lang, da die Einbürgerungsbehörden schon vor der Reform vielerorts überlastet waren.

In puncto Einbürgerung soll laut Koalitionsvertrag alles so bleiben, wie von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Einzige Ausnahme: Die Einbürgerung schon nach drei Jahren für Menschen, die besondere Integrationsleistungen nachweisen können, soll wieder gestrichen werden. Um Unsicherheiten bei der Anwendung des neuen Rechts zu reduzieren und eine möglichst einheitliche Umsetzung sicherzustellen, sollte der Bund eine seit 2001 geltende Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht überarbeiten, rät der SVR.

Aufwand und Hürden für ausländische Fachkräfte zu hoch

Damit künftig mehr Fachkräfte nach Deutschland einwandern, bedarf es aus Sicht des SVR ohnehin nicht in erster Linie neuer Gesetze. Vielmehr sollten organisatorische Veränderungen vorgenommen werden, um die langen, umständlichen Verfahren abzukürzen. Vor allem sollte das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten hier mehrere Aufgaben zusätzlich übernehmen und dadurch die Ausländerämter entlasten.

Um Flüchtlinge schneller in Arbeit zu bringen, empfiehlt der Rat, Geflüchtete systematisch von einer temporär angelegten Assistenztätigkeit über berufsbegleitende Nachqualifizierungen an eine qualifizierte Tätigkeit heranzuführen.

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Author: [email protected]

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