• 4. Mai 2025

AfD „gesichert rechtsextremistisch“: für ein Verbotsverfahren reicht es niemals

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Mai 4, 2025
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Ein Gastbeitrag von Klaus Kelle

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Nach jahrelangen Recherchen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einem 1.100 Seiten umfassenden Gutachten begründet, was sich seit Monaten schon abzeichnete. Der deutsche Inlandsgeheimdienst sieht die AfD als eine „gesichert rechtsextremistische Partei“ an, die „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen“ verfolge.

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„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, schlußfolgert der Verfassungsschutz und unterstellt der AfD, sie betrachte zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund in muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Für Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist der Fall „klar und eindeutig“. Faeser wörtlich: „Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt werden.“ Das widerspreche klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes.

Wie aber jetzt weiter?

Auffällig ist, dass in der Pressemitteilung des Amtes Wert darauf gelegt wird, die Unabhängigkeit der Überprüfung hervorzuheben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. In der AfD bestehen daran aber starke Zweifel vor dem Hintergrund der Amtsführung des ehemaligen Behördenleiters Thomas Haldenwang, der öffentlich mal sagte, es sei nicht allein seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Umfragewerte der AfD sinken. Nein, Herr Haldenwang, das war überhaupt nicht Ihre Aufgabe.

Sicherheitsbehörden und Justiz müssen parteipolitisch vollkommen neutral sein – egal, um wen oder was es geht. Oder schauen Sie den zwielichtigen Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer in Thüringen an, dessen Einstufung der Höcke-AfD im Freistaat unter äußerst dubiosen Umständen zustande gekommen sein soll, was bis heute den Landtag in Erfurt beschäftigt.

Mit der Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ stehen dem Geheimdienst deutlich mehr Möglichkeiten einer Überwachung der Partei zur Verfügung, etwa der Einsatz von V-Leuten, das Abhören von Telefonaten und anderes. Was der Verfassungsschutz nicht darf ist, eine Partei verbieten. Aber ohne jeden Zweifel wird mit der jetzigen Einstufung die Debatte um ein Parteiverbot deutlich an Fahrt gewinnen.

Aber darf ein Staat, ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland, eine Partei verbieten, die etwa ein Viertel der Wählerschaft repräsentiert und die in manchen Umfragen als stärkste Partei in Deutschland ausgewiesen wird?

Kann man Wähler und ihre Überzeugungen überhaupt verbieten? Ist es noch ein demokratischer Rechtsstaat, wenn man einer gewählten Partei Mitwirkungsrechte im Parlament dauerhaft verwehrt, ihr den Geldhahn abdreht, was ja in Bezug auf die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung schon seit Jahren geschieht?

Ich halte das nicht nur für problematisch.

Ich halte das für undemokratisch, hier finden Verstöße gegen die Spielregeln einer freiheitlichen Demokratie statt, die nicht akzeptabel sind, und die – nebenbei bemerkt – dazu beitragen, dass die AfD immer stärker wird.
Bei der jüngsten Wahl verdoppelte sie die Zahl ihrer Mandate im Deutschen Bundestag. Und da ist noch Luft nach oben, wenn die sogenannten etablierten Parteien nicht eine Kehrtwende hinlegen – in der Politik ebenso wie bei der Verteidigung der demokratischen Grundregeln. Mehrere CDU-Politiker um Jens Spahn haben das vor ein paar Tagen zum Thema gemacht, als er klarstellte, dass die rechte AfD ein politischer Gegner sei, der politisch mit harten Auseinandersetzungen zu bekämpfen sei. Aber nicht mit parlamentarischen Taschenspielertricks.

Zumal vieles, was die AfD heute im Programm stehen hat, 1:1 die Politik beschreibt, die bis vor 20 Jahren noch die Union vertrat. Erst die Merkel-Union hat die Tore weit geöffnet für eine starke Konkurrenz rechts von ihr.

Ich bin immer noch der Meinung, dass es weder begründbar noch strategisch klug wäre, einen Verbotsantrag für die AfD in Karlsruhe einzubringen.

Ich habe die Partei seit ihrer Gründung intensiv publizistisch begleitet. Ich kenne auch heute Bundes- und Landespolitiker der AfD, mit denen ich immer mal wieder im Austausch bin. Diese Leute über einen Kamm zu scheren und per se zu „Nazis“ zu erklären – das ist vollkommen grotesk. Dass es politische Quartalsirre dort gibt – wer wollte das bestreiten? Nur: Solche findet man auch bei anderen Bundestagsparteien, wo sie allerdings deutlich weniger Einfluss auf die Entwicklung ihrer Parteien insgesamt haben als es bei der AfD der Fall ist.

Da haben vom ersten Tag an kluge Leute mit einer ganz eigenen rechtsextremen Agenda im Hintergrund politisch die Fäden gezogen, Bündnisse geschmiedet, Wahlparteitage kaderhaft vorbereitet mit Busfahrten und Hotelzimmer-Kontingenten, die für die „Richtigen“ gebucht wurden. Menschen mit einer extremen Agenda sind immer bereit, persönlich und materiell für ihre Überzeugungen in Vorleistung zu gehen. Bürgerliche sehen, dass die Sonne scheint und fahren mit den Kindern lieber in den Freizeitpark, als zum Parteitag. Die machen das schon ohne mich…

Ein Verbotsantrag gegen die AfD würde – davon bin ich fest überzeugt – in einem Desaster enden. Wenn es nicht gelungen ist, die rechtsradikale NPD zu verbieten, wie soll das bei der weitgehend bürgerlich-rechten AfD funktionieren. Ja, ich weiß, die sind relevanter, weil viel stärker als die unappetitliche Kleinpartei, die jetzt auch anders heißt, und die wird auch nicht dermaßen durchsetzt von V-Lauten sein.

Was man der AfD aber vorwerfen kann ist, dass sie es versäumt hat – wie einst die Grünen – ihren extremistischen Narrensaum aus der Partei, zumindest aus den Führungsfunktionen, stark heraus zu drängen. Jörg Meuthen hat es ernsthaft versucht, hat Parteiausschlussverfahren gegen üble Rechtsextremisten angestrengt und manchmal auch durchgesetzt. Aber – das sagt er selbst – letztlich ist er gescheitert, den verhängnisvollen Rechtskurs zu stoppen. Das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes belegt das leider im Nachhinein.

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für viel gelesene Zeitungen und Internet-Blogs. Dieser Beitrag ist zuerst auf seinem Portal the-germanz.de erschienen.

Bild: Kittyfly / Shutterstock.com

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