• 6. März 2025

Aktionsplan Automobilwirtschaft: Deutsche Umwelthilfe fordert von EU-Kommission Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte

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März 5, 2025

Berlin (ots)

  • Die EU-Kommission will Verpflichtung für die Automobilindustrie, weniger klimaschädliche Verbrenner zu verkaufen, deutlich abschwächen
  • Einhaltung der geltenden CO2-Flottengrenzwerte soll über drei Jahre gestreckt werden: Zusätzlicher CO2-Ausstoß von bis zu 50 Millionen Tonnen zu erwarten
  • DUH warnt vor Generalangriff auf das Verbrenner-Aus und setzt auch auf ihre Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz am Bundesgerichtshof

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan für den europäischen Automobilsektor scharf. Insbesondere die angestrebte Abschwächung der CO2-Grenzwerte für Autohersteller ist fatal: Die Einhaltung der ab 2025 geltenden CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen über drei Jahre zu strecken, schadet dem Klima und setzt die falschen Anreize. So könnten Hersteller die Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Neuwagenflotten verzögern, da der Druck zum Verkauf emissionsarmer oder -freier Fahrzeuge sinkt. Erste Berechnungen zeigen, dass die geplante Aufweichung zu Mehremissionen in Höhe von bis zu 50 Millionen Tonnen CO2 führt. Das entspricht mehr als den gesamten jährlichen Emissionen von Ländern wie Schweden oder Portugal. Auch in den Bereichen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft bleibt das Papier hinter den Erfordernissen zur Transformation der Automobilindustrie zurück.

Angesichts der geplanten Aufweichung fordert die DUH die EU-Kommission auf, das geltende CO2-Reduktionsziel für 2025 beizubehalten. Zudem müssen die Mitgliedstaaten wie Deutschland dazu bewegt werden, ihre Steuerpolitik auf den schnellen Umstieg auf sparsame E-Autos auszurichten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der sogenannte Aktionsplan ist ein fehlgeleitetes Geschenk an die Autoindustrie und wird dazu führen, dass weniger E-Autos auf den Markt kommen und deutlich mehr CO2 ausgestoßen wird. Wir fordern die EU-Kommission auf, das geltende CO2-Reduktionsziel für 2025 beizubehalten. Statt einem Freifahrtschein für klimaschädliche Verbrenner, brauchen wir Instrumente, die den Kauf von Klimakiller-Pkw unattraktiv machen. Besonders problematisch: Durch die Verzögerung beim Umstieg auf E-Autos wird die nun auf das zweite Halbjahr 2025 vorgezogene Revision der Verordnung auf Grundlage verzerrter Marktdaten stattfinden. Dies öffnet der Verbrennerlobby Tür und Tor für einen Generalangriff auf das für 2035 festgelegte Verbrenner-Aus. Doch wir werden nicht tatenlos zusehen. Der Bundesgerichtshof wird sich bald mit unseren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz befassen. Auch wenn die Politik versagt, haben die Menschen einen Anspruch darauf, dass die Autokonzerne sich ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stellen. Dies werden wir höchstrichterlich durchsetzen.“

Die DUH hatte bereits 2021 Klagen gegen die deutschen Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz eingereicht. Sie verlangt eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge und ein Verbrenner-Aus für Neuwagen 2030. Mit beiden Klagen ist der Umweltschutzverband 2023 vor den Bundesgerichtshof gezogen.

Der Aktionsplan ist das Ergebnis des seit dem 30. Januar 2025 von der Europäischen Kommission ausgerichteten strategischen Dialogs zur Zukunft der Automobilindustrie. Die Behauptung der Herstellerverbände, wonach der Branche durch eine Verfehlung der Vorgaben Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen würden, war dabei maßgeblich für die Aufweichung der CO2-Flottengrenzwerte. Dem fehlt jedoch eine faktische Grundlage. Die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass Hersteller keinerlei Maßnahmen zur Emissionssenkung ergreifen würden und die Verkaufszahlen von Elektroautos im Vergleich zu 2024 unverändert blieben. Dabei zeigen aktuelle Marktzahlen: Im Januar und Februar 2025 lagen die Neuzulassungszahlen für reine Elektroautos in Deutschland bereits 41 Prozent über den Zahlen des Vorjahres. Bei der Veröffentlichung des Plans hatte die Kommission angekündigt, die für 2026 geplante Revision der Verordnung auf die zweite Jahreshälfte 2025 vorzuziehen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, [email protected]

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, [email protected]

www.duh.de

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