Berlin (ots)
Ist die absehbar jahrelange Kappung der Gäubahn durch die Baumaßnahmen für Stuttgart 21 rechtmäßig? Diese Frage klärt das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer bis zu dreitägigen Verhandlung vom 12. bis zum 14. Februar. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und eines von ihr beauftragten Rechtsgutachtens ist die Abkopplung weiter Teile Baden-Württembergs und der Schweiz vom direkten Zugang zum Stuttgarter Hauptbahnhof nicht durch die bestehenden Planfeststellungsbeschlüsse zu Stuttgart 21 gedeckt – und damit unzulässig. Die DUH klagt deshalb gegen das Eisenbahn-Bundesamt und fordert den Erhalt der Gäubahn und des Stuttgarter Kopfbahnhofs. Die Deutsche Bahn ist als Beteiligte im Verfahren beigeladen. Es wird zudem die Klage des Landesnaturschutzverbands zum Erhalt der Gäubahn verhandelt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, steht an allen Verhandlungstagen eine Stunde vor Start der Verhandlung vor Ort für Interviews zur Verfügung. Für Vorab-Anfragen wenden Sie sich bitte an den DUH-Newsroom.
Datum:
– Mittwoch, 12. Februar 2025 um 10 Uhr
– ggf. Donnerstag, 13. Februar 2025 um 9.30 Uhr
– ggf. Freitag, 14. Februar 2025 um 9.30 Uhr
Ort:
Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstr. 5, 70178 Stuttgart
1. Stock, Sitzungssaal 5
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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