• 27. Dezember 2024

Digitale Dachmarke: Start der Pilotphase / Digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen sollen leichter erkennbar und sicherer sein / Erste Websites gehen an den Start

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Dez 5, 2024
Digitale Dachmarke: Start der Pilotphase / Digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen sollen leichter erkennbar und sicherer sein / Erste Websites gehen an den Start

Hamburg, Berlin (ots)

Mit der Digitalen Dachmarke wurde ein freiwilliges Angebot an Kennzeichnungselementen für übergreifende Online-Auftritte von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Sie kann überall dort eingesetzt werden, wo bisher keine staatliche Kennzeichnung vorliegt und fungiert als Vertrauensanker und Sicherheitssiegel für Bürgerinnen und Bürger. So schützt die Digitale Dachmarke vor Missbrauch und Desinformation und schafft Orientierungsmöglichkeiten für die Nutzenden.

Bisher fehlte es bei föderalübergreifenden digitalen Angeboten an Einheitlichkeit und Wiedererkennbarkeit. Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen eine Digitale Dachmarke für Deutschland entwickelt. Das Ergebnis sind vier Kennzeichnungselemente, die variabel und wahlweise einsetzbar sind – Bildzeichen, Domain, Kopfzeile und Designsystem.

Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei Hamburg: „Ich bin froh, dass wir mit der Digitalen Dachmarke jetzt in die Pilotierung gehen können. So werden staatliche Angebote für Bürgerinnen und Bürger klarer und einfacher erkennbar. Und man kann leichter falsche Informationen oder unseriöse Angebote identifizieren und sich davor schützen. Dies ist im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung eine wichtige Ergänzung, die das Vertrauen in unsere Angebote stärkt und ihre Nutzung steigern soll.“

Dr. Markus Richter, IT-Planungsrat Vorsitzender: „Die Einführung der Digitalen Dachmarke ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und gezieltem Missbrauch im Netz. Sie sollen auf einen Blick erkennen können, dass sie sich auf einer sicheren, staatlichen Website mit vertrauenswürdigem Inhalt befinden. Es freut mich, dass wir die Digitale Dachmarke als Maßnahme des IT-Planungsrats und in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen entwickelt haben. Es sind kleine Elemente mit großer Wirkung.“

Dr. Johannes Dimroth, stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung:Uns war sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung der digitalen Dachmarke von Beginn an einzubinden. Sie sind die Nutzerinnen und Nutzer der digitalen staatlichen Angebote, deren Vertrauen gestärkt werden soll.“

Die Digitale Dachmarke ist ein modulares Kennzeichnungssystem mit vier Elementen:

Das Bildzeichen, eine moderne Interpretation des Bundesadlers, hat die Funktion eines „Qualitätssiegels“ und kann als wiedererkennbare Absenderkennzeichnung bei übergreifenden Angeboten genutzt werden. Die Entwicklung des Bildzeichens wurde in mehreren Schritten durch Nutzerberfragungen begleitet, deren Ergebnisse die Konzeption maßgeblich bestimmt haben. In seiner schwarz-rot-goldenen Farbgebung und der hoheitlichen Anmutung verkörpert das Bildzeichen zweifelsfrei den deutschen Staat und ist ein unverkennbares Symbol. Es ist aus 16 einzelnen Elementen zusammengesetzt und unterstreicht so den föderalen Aspekt des Vorhabens.

Mit der Kopfzeile wird ein Vertrauensanker geschaffen, der in Anlehnung an die Kopfzeile der EU-Websites gestaltet wird. Es handelt sich dabei um ein schmales Banner mit Deutschlandfahne, das im Kopfbereich der digitalen Auftritte von Behörden, Online-Diensten, Serviceportalen, etc. eingesetzt werden kann.

Für staatliche Angebote im Internet steht zudem künftig der einheitliche Domain-Name gov.de zur Verfügung, der eine eindeutige Zuordnung zu öffentlichen Stellen in Deutschland gewährleistet. Angelehnt ist diese Lösung an die überwiegende Mehrheit europäischer Staaten, die bereits eine klar erkennbare Domain-Endung für Angebote der öffentlichen Verwaltung eingeführt haben (z. B. gov.uk in Großbritannien).

Das Designsystem KERN bietet einen modularen Baukasten bestehend aus Komponenten (wie Buttons, Eingabefelder etc.), Styleguides (Farben, Schriftarten, etc.) und Anwendungsbeispielen. Die Bausteine werden Open Source als UI-Kit für Designer und als Komponentenbibliothek für die Entwicklung angeboten. Um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu gewährleisten, arbeitet KERN mit einer großen Community aus dem Verwaltungsbereich zusammen.

Diese Serviceportale und Websites pilotieren die digitale Dachmarke und setzen ab Anfang Dezember einzelne Kennzeichnungselemente der Dachmarke um:

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

https://bund.de/

https://feedback.gov.de/

https://service.justiz.de/

https://www.leistungen-fuer-arbeitgeber.de/

https://www.verstoss-geldwaeschegesetz.de/

https://amt-huettener-berge.buergerportal.sh/buergerportal

https://data.gov.de/

Weiterführende Links

Kurzkonzept der Digitalen Dachmarke: Beschluss 2024/04 – Digitale Dachmarke | IT-Planungsrat

Weiterführenden Informationen und Beantragung der Digitalen Dachmarke: www.gov.de

KERN: KERN – UX Standard | KERN – UX Standard

Pressekontakt:

Dr. Svenja Zell, Senatskanzlei Hamburg, Amt für IT und Digitalisierung
T: +40 428 23 2717
E: [email protected]

Pressestelle, Bundesministerium des Innern und für Heimat
T: +49 30 18 681 – 22222
E: [email protected]

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
T: +49 30 18 27 – 22030
E: [email protected]

Original-Content von: Senatskanzlei Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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