• 27. Dezember 2024

Ohne schnelle psychotherapeutische Versorgung keine nachhaltige Suizidprävention / BPtK fordert Stärkung der Therapieangebote

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Dez 5, 2024

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dieBundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schnellere psychotherapeutische Hilfe und bessere Prävention gefordert.

„Dass im Gesetzentwurf zielgruppenspezifische Maßnahmen vorgesehen sind und niedrigschwellig erreichbare Krisendienste geschaffen und ausgebaut werden sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Suizidprävention kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die psychotherapeutische Versorgung gestärkt wird und suizidgefährdete Patient*innen unmittelbar einen Therapieplatz erhalten. Für Menschen in psychischen Notlagen und Krisensituationen sind wochenlange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz nicht zu verantworten“, mahnt Benecke.

„Gerade weil viele psychische Erkrankungen und Suchtkrankheiten mit einem deutlich erhöhten Risiko für suizidales Verhalten verbunden sind, müssen wir uns gemeinsam verstärkt dafür einsetzen, dass die Stigmatisierung und Tabuisierung weiter zurückgedrängt werden“, betont Benecke. „Nur in einer Gesellschaft, die diese Erkrankungen rechtzeitig erkennt und ernst nimmt, kann Hilfe rechtzeitig gesucht oder angeboten werden.“

Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Suizidpräventionsgesetz: https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_Suizid_Praev_G_27c4945a26.pdf

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 – 21
E-Mail: [email protected]

Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell

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