• 29. November 2024

140 Jahre GKV-Gesetz: „Gestaltungsfähigkeit der paritätischen Selbstverwaltung bleibt aktuell“

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Nov 29, 2024

Berlin (ots)

Vor nunmehr 140 Jahren trat am 1. Dezember 1884 das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni 1883 in allen seinen Bestandteilen in Kraft. Mit Blick auf diesen Jahrestag unterstreichen die Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands, Dr. Susanne Wagenmann (Arbeitgeberseite) und Knut Lambertin (Arbeitnehmerseite), die Bedeutung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

„Der 1. Advent 2024 ist ein guter Anlass für ein wenig sozialgeschichtliche Rückbesinnung. Vor 140 Jahren startete die gesetzliche Krankenversicherung mit der Versicherungspflicht für Arbeiter. Ihren Grundprinzipien der Solidarität und der Selbstverwaltung ist die GKV – trotz wechselvoller deutscher Historie und Gleichschaltung in der NS-Zeit – bis heute treu geblieben. So konnte sie immer wieder stabilisierende Wirkung in der Gesellschaft entfalten und zum sozialen Frieden beitragen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil unserer sozialen und demokratischen Grundordnung.

Die GKV hat sich bewährt und ist in der Bevölkerung hochakzeptiert. Allerdings darf die Solidarität der Beitragszahlenden nicht ausgenutzt und die finanzielle Basis der GKV nicht überdehnt werden. Aktuell steht ein historischer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte bevor. Das bedeutet enorme Zusatzlasten für die Beitragszahlenden im kommenden Jahr. Die drängendste gesundheitspolitische Aufgabe der nächsten Wahlperiode ist daher eine Konsolidierung der GKV-Finanzen.

Bund und Länder sollten zudem für faire gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen und dabei ihrer finanziellen Verantwortung – zum Beispiel für den Umbau der Krankenhausstrukturen – gerecht werden. In den letzten Jahren wurden zu viele gesamtgesellschaftliche Finanzlasten, die Bund und Länder hätten tragen müssen, auf die Versicherten und Arbeitgeber abgewälzt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber viele ausgabensteigernde Gesetze beschlossen, denen oftmals keine gesteigerte Versorgungsqualität gegenübersteht. Diese „Verschiebe-Politik“ zeugt von einem sehr kurzfristigem Politikverständnis, das am Ende das Vertrauen in den gesamten Sozialstaat aushöhlen könnte.

Wir hoffen, dass in der 21. Wahlperiode nicht nur Beitragsstabilität und Ausgabeneffizienz wieder höher im Kurs stehen, sondern dass die neue Regierung sich auch wieder stärker an die Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit der Selbstverwaltung erinnert. Die paritätische Selbstverwaltung der AOK-Gemeinschaft freut sich auf einen konstruktiven Dialog.“

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: [email protected]

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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