Gestern erklärte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Nachfrage von Alexander-Wallasc.de, dass dem PEI keinerlei Kenntnis über die Unterschiede von Chargen vorliegen:
„Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Nein, nach den im Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden Informationen gab es keine Chargenabhängige Häufung von Verdachtsfallmeldungen. Mit freundlichen Grüßen.“
Diese zu prüfen ist eine Kernaufgabe des PEI gemäß Infektionsschutzgesetzes. Dort heißt es konkret, dass die impfenden Einrichtungen und Personen zum Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen dem PEI in festgelegten Zeitabständen die Chargennummer zu Verdachtsmeldungen mitliefern.
In zwei Antworten an Alexander-Wallasch.de erwähnt das PEI explizit, dass allerdings gar keine bestätigten Nebenwirkungen gemeldet wurden, sondern nur Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Das allerdings liegt im Wesen der Meldungen. Und es kann für eine Argumentation des PEI nur dann überhaupt von Bedeutung sein, wenn keine einzige Chance bestände, dass sich auch nur eine einzige Verdachtsmeldung bestätigt. So etwas zu behaupten, wäre allerdings grotesk.
Anwalt Tobias Ulbrich, der tausende von mRNA-Impfgeschädigte vertritt, berichtet dass einen Kollegin von ihm, Rechtsanwältin, Frau Dr. Meyer-Hesselbarth, eine Auswertung des PEIs von den Chargen zu den Verdachtsmeldungen haben wollte. Das PEI erklärte ihr gegenüber, dass zwar die Information als solche vorlägen, aber eine solche Auswertung nicht extra im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (behördliche Auskunftspflicht) angefertigt werden könne, wenn die Auswertung nicht vorliege.
„Womit sie erklärten, eine solche Auswertung nicht vorgenommen zu haben, weil sie ja ansonsten nach ihrer Diktion hätten eine solche vorlegen können.“, schreibt Anwalt Ulbrich.
Der logische Schluss des Anwalts: Wer keine Daten erhebt, kann auch keine vorlegen. Aber die Erhebung dieser Daten wäre gesetzliche Pflicht des PEI gewesen.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Anwalt Ulbrich hat weiter nachgefragt. Und das PEI erklärte dann ihm gegenüber, dass sie die Anzahl der erworbenen und an die Ärzte und Impfzentren vertriebenen Chargen und Dosen nicht herausgeben würden, da es sich um ein Betriebsgeheimnis des Herstellers handele. Das betreffe auch die Zahl der Dosen pro Charge.
Warum? Hier entsteht der dringende Verdacht, dass das PEI allein durch die Nachfrage in einen massiven Erklärungsnotstand geraten ist. Für Ulbrich gibt es entsprechend nur zwei Schlussfolgerungen:
„Entweder sie haben in den IFG Anfragen gelogen und oder sie lügen jetzt, indem sie so tun, als hätten sie die Verdachtsmeldungen zu den Chargen ausgewertet.“
Und der Anwalt erinnern an einen relevanten Hinweis, der daraufhin deutet, dass das PEI auf bedrohliche Weise in Schieflage geraten ist: Alle anderen Länder, Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien und nun auch die USA haben bereits erklärt, dass nur 12 bis 15 Prozent der Chargen alle gesundheitlichen Schäden verursachten.
Lügen all diese Länder und deren Gesundheitsministerien nach Angabe des PEI auch?
Anwalt Ulbrich fragt weiter:
„Ferner ist es dann wohl nicht Aufgabe des PEI gewesen, den knapp 400 Todesmeldungen bei der Chargen von Seiten des PEI nachzugehen, erst recht, wenn diese nur bis April 2021 verimpft worden seien?“
Zur Erinnerung: Das PEI ist eine „Arzneimittelaufsicht“. Wieder Anwalt Ulbrich fragt sich folgerichtig, ob das PEI nicht mittlerweile eher ein „Pharmalobbyblock der Impfhersteller ist, denen die Gesundheit der Bevölkerung am Allerwertesten vorbeigeht.“
Ihre Unterstützung zählt
Zur Quelle wechseln
Author:
Alexander Wallasch