• 20. April 2024

Rückforderung von Gebühren und Verwaltungskosten der Förderbanken (IBB, NRW.Bank, etc.)

Rückforderung von Gebühren und Verwaltungskosten der Förderbanken (IBB, NRW.Bank, etc.)Betroffene Bankkunden haben die Banken häufig bereits selbst zur Erstattung aufgefordert und dann regelmäßig eine ablehnende Antwort – u.a. unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus 2009 oder eines des OLG Düsseldorf – Az.: I-16 U 202/13 vom 6.11.2014 – erhalten.
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