• 24. April 2024

Post vom Insolvenzverwalter: Rückzahlungsaufforderung für bereits erhaltene Schiffsfonds- Ausschüttungen.

Post vom Insolvenzverwalter: Rückzahlungsaufforderung für bereits erhaltene Schiffsfonds- Ausschüttungen.Es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.
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