• 24. April 2024

OLG Hamm bejaht Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei fehlender unmittelbarer Sturmeinwirkung

ByLP Rechtsanwälte

Jan 9, 2018
OLG Hamm bejaht Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei fehlender unmittelbarer SturmeinwirkungDas OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.09.2017 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass aufgrund eines Sturms Gegenstände auch erst Tage nach dem Sturm auf das Gebäude fallen.
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