Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. [Newsroom]
Regenstauf (ots) – Vom Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sind Maßnahmen an Neubauten eigentlich ausgeschlossen, da nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich begünstigt sind. Aber aufgepasst, es gibt eine Ausnahme: … Lesen Sie hier weiter…
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