• 20. April 2024

Gewährleistung der Anlegerinteressen gegenüber Investmentfonds. Kontrollaufgaben der Verwahrstelle nach dem KAGB

Gewährleistung der Anlegerinteressen gegenüber Investmentfonds. Kontrollaufgaben der Verwahrstelle nach dem KAGBVerwahrstellen mit ihrer Möglichkeit zum unmittelbaren und entsprechend wirksamen Eingreifen können also Garanten für einen echten Anlegerschutz sein.
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