Bundesarbeitsgericht: Abfindungen können verrechnet werden. In einem Fall aus Berlin entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt, dass ein Arbeitnehmer zusätzlich zu einer vor Gericht erstrittenen Entschädigungszahlung in Höhe von rund 16 000 Euro nicht auch noch die Sozialplanleistung in Höhe von 9000 Euro beanspruchen kann.
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