• 25. April 2024

Bundestag entscheidet: Ende des „ewigen Widerrufrechts“ bei Immobilienkrediten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

ByJörg

Feb 18, 2016
  • Neues Gesetz wird heute im Bundestag beschlossen
  • Darlehensnehmer sollten schnell ihren Vertrag prüfen lassen, um viel Geld zu sparen
Düsseldorf/Berlin, den 18. Februar 2016Heute findet im Bundestag die zweite und dritte Lesung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrechtlinie“ statt. Das Ergebnis steht jetzt schon fest: Das Ende des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ für Kreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen wird nun per Gesetz besiegelt. Was die Rechtsprechung mit guten Gründen den Kreditnehmern zugestand, schafft nun die Gesetzgebung ab.

Am 21.06.2016 ist Schluss
Das ewige Widerrufsrecht wird nicht nur ab sofort zeitlich begrenzt, sondern sogar rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten abgeschafft werden. Prof. Dr. Julius Reiter (Düsseldorf), der als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung geladen wurde, urteilt hart: „Ohne Not wird in das stärkste Verbraucherrecht, das Widerrufsrecht, eingegriffen. Diese Einschränkung eröffnet Missbrauch Tür und Tor.“ Begründet wird die Neuregelung durch die Bundesregierung mit der Schaffung erhöhter Rechtssicherheit. Doch diese Argumentation geht ins Leere, denn es steht den Banken frei, ihre Darlehensnehmer richtig nachzubelehren.

Letzte Chance für Kreditnehmer
Dr. Timo Gansel (Berlin) rät Baufinanzierern nunmehr schnell zu handeln: „Jeder Darlehensnehmer, der aus seinem hochverzinsten Vertrag raus will, sollte spätestens jetzt den Kreditwiderruf in Angriff nehmen. Wir rechnen allen Interessierten die Ersparnis aus. Bei bereits beendeten Verträgen ist der Widerruf völlig risikolos und wer sich dadurch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will, der kann nur gewinnen.“ Bei erfolgreichem Widerspruch mit anschließender Umschuldung auf das aktuell niedrige Zinsniveau können Verbraucher eine vier bis fünfstellige Summe sparen.Banken lehnen zumeist den Widerruf von Privatpersonen erstmal ab, weshalb es immer empfehlenswert ist, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Die Kreditrechtsexperten bieten über ihre Website eine kostenfreie Erstprüfung an.
Für Anfragen, Erfahrungen und Stellungnahmen stehen die Kreditrechtsexperten und ihre Mandaten gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen und kostenfreie Ersteinschätzung:
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Über uns: Kreditrechtsexperten

Die Kreditrechtsexperten sind eine Anwaltskooperation der beiden Rechtsanwaltskanzleien baum, reiter & collegen (Düsseldorf) und Gansel Rechtsanwälte (Berlin). Prof. Dr. Julius Reiter und Dr. Timo Gansel vertreten mit ihren Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren bundesweit Darlehensnehmer in Auseinandersetzungen mit Kreditinstituten und Versicherungen. In den letzten fünf Jahren haben sie mehr als 30.000 Anfragen zum Kreditwiderruf mit Erfolg bearbeitet – und das bei über 800 Banken. Die Kanzleien sind Kooperationspartner von Haus & Grund Deutschland – dem größten Verband von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Von der Zeitschrift „Finanztest“ und vom gemeinnützigen online Verbrauchermagazin „Finanztip“ werden die Kanzleien für den Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen empfohlen. Sie sind mit spektakulären Fällen und als beliebte Experten häufig in den Medien vertreten.

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